Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrecht, auch Retentionsrecht genannt, ist ein Rechtsinstitut des Zivilrechts, das einer Vertragspartei erlaubt, eine eigene Leistung zu verweigern oder zu verzögern, solange die Gegenleistung der anderen Partei noch aussteht oder eine Gegenforderung besteht. Ziel ist es, Vermögensnachteil zu vermeiden und berechtigte Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu sichern, ohne sofort auf eine gerichtliche Klärung angewiesen zu sein.
Rechtsgrundlagen sind vor allem das BGB: § 273 BGB räumt dem Schuldner das Recht ein, die Leistung
Anwendungsbereiche finden sich überwiegend im Kauf-, Werk- und Bauvertragsrecht. Typische Fälle sind: Ein Käufer kann die
Zusammen mit Aufrechnung (Set-off) und Rücktritt gehört das Zurückbehaltungsrecht zu den Sicherungsinstrumenten des Vertragsrechts. Es unterscheidet
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