Nachbesserungspflichten
Nachbesserung ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts, der die Behebung von Mängeln an einer gelieferten Sache durch eine Reparatur beschreibt. Sie ist eine der zwei Formen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB, neben der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Der Käufer kann verlangen, dass der Mangel durch eine sach- und fachgerechte Reparatur behoben wird, sofern dies möglich ist und dem Käufer wirtschaftlich zumutbar erscheint. Der Verkäufer trägt die Kosten der Nachbesserung einschließlich Material, Arbeitsleistung und der notwendigen Transportkosten.
Die Nachbesserung muss in einer angemessenen Frist erfolgen und so durchgeführt werden, dass der Käufer nicht
Der Anspruch entsteht in der Regel nach einer ordnungsgemäßen Mängelrüge; die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich
In der Praxis dient Nachbesserung dem Ziel, den ursprünglichen Zustand der Kaufsache wiederherzustellen, ohne eine Neuanschaffung