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Nachbesserungspflichten

Nachbesserung ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts, der die Behebung von Mängeln an einer gelieferten Sache durch eine Reparatur beschreibt. Sie ist eine der zwei Formen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB, neben der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Der Käufer kann verlangen, dass der Mangel durch eine sach- und fachgerechte Reparatur behoben wird, sofern dies möglich ist und dem Käufer wirtschaftlich zumutbar erscheint. Der Verkäufer trägt die Kosten der Nachbesserung einschließlich Material, Arbeitsleistung und der notwendigen Transportkosten.

Die Nachbesserung muss in einer angemessenen Frist erfolgen und so durchgeführt werden, dass der Käufer nicht

Der Anspruch entsteht in der Regel nach einer ordnungsgemäßen Mängelrüge; die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich

In der Praxis dient Nachbesserung dem Ziel, den ursprünglichen Zustand der Kaufsache wiederherzustellen, ohne eine Neuanschaffung

unverhältnismäßig
benachteiligt
wird.
Scheitert
die
Reparatur,
ist
sie
unmöglich
oder
unverhältnismäßig
teuer,
kann
der
Käufer
stattdessen
die
Lieferung
einer
neuen
Sache
(Nachlieferung)
verlangen,
den
Kaufpreis
mindern
oder
vom
Vertrag
zurücktreten.
Unter
bestimmten
Umständen
können
zusätzlich
Schadensersatzansprüche
bestehen.
nach
den
einschlägigen
Vorschriften
(in
Verbrauchsgüterkäufen
üblicherweise
zwei
Jahre).
Die
konkrete
Anwendung
hängt
von
Vertrag
und
Rechtsordnung
ab.
vorzunehmen.