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Inkassoverfahren

Inkassoverfahren bezeichnet das Vorgehen von Gläubigern und deren Beauftragten zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern. Es umfasst das außergerichtliche Inkasso sowie das gerichtliche Verfahren und wird in Deutschland häufig von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten durchgeführt.

Im außergerichtlichen Inkasso prüfen Inkassounternehmen oder Anwälte zunächst die Berechtigung der Forderung, setzen eine Zahlungsaufforderung (Mahnungen)

Zieht sich die Durchsetzung ins Gericht, kann der Gläubiger ein Mahnverfahren beantragen. Das Amtsgericht erlässt dann

Rechte und Einwendungen des Schuldners sollten beachtet werden: Gegen die Forderung können Einwendungen, Verjährung oder Aufrechnung

mit
Fristsetzung
ab
und
führen
gegebenenfalls
Verhandlungen
über
Ratenzahlungen.
Ziel
ist
eine
außergerichtliche
Einigung.
Dabei
gelten
rechtliche
Vorgaben:
Drohungen,
unwahre
Behauptungen
oder
Beeinträchtigungen
Dritter
sind
unzulässig.
Kosten
können
dem
Schuldner
auferlegt
werden,
sofern
sie
rechtlich
zulässig
sind.
Der
Prozess
sollte
möglichst
zügig
und
transparent
verlaufen,
um
eine
schnelle
Begleichung
der
Schuld
zu
erreichen.
einen
Mahnbescheid,
gegen
den
der
Schuldner
Widerspruch
einlegen
oder
zahlen
kann.
Erfolgt
kein
Widerspruch,
oder
wird
eine
weitere
Durchsetzung
gewünscht,
kann
der
Gläubiger
einen
Vollstreckungsbescheid
beantragen
oder
eine
Klage
erheben.
Nach
einem
gerichtlichen
Titel
stehen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
zur
Verfügung,
etwa
Pfändung
von
Konten,
Gehalt
oder
anderen
Vermögenswerten,
um
die
Forderung
zu
realisieren.
geltend
gemacht
werden.
Rechtsgrundlagen
des
Verfahrens
sind
vor
allem
die
Zivilprozessordnung
(ZPO)
sowie
das
Rechtsdienstleistungsgesetz
(RDG)
in
Bezug
auf
Inkassotätigkeiten.
Ziel
des
Inkassoverfahrens
ist
eine
rechtssichere
Durchsetzung
der
Forderung
bei
möglichst
geringem
Konfliktaufwand.