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Drohungen

Drohungen bezeichnen das Androhen einer schädigenden Handlung gegenüber einer Person, Gruppe oder Sache, mit dem Ziel, Angst zu erzeugen, Verhalten zu beeinflussen oder Zwang auszuüben. Sie können verbal ausgesprochen, schriftlich festgehalten oder digital über Texte, E-Mail oder Soziale Medien erfolgen. Drohungen richten sich gegen Einzelpersonen, Organisationen oder Eigentum und können Inhalte umfassen wie Gewalt, Schaden oder Sanktionen.

Formen: direkte Drohung (unmittelbar), angedeutete Drohung, Allgemeindrohung in politischen oder sozialen Debatten; Drohungen im beruflichen Kontext,

Rechtliche Einordnung: In vielen Rechtsordnungen können Drohungen strafbar sein. In Deutschland etwa kann eine Drohung als

Auswirkungen und Prävention: Drohungen können zu ernsthaften psychischen Belastungen, Angstzuständen und Vermeidungsverhalten führen. Opfer sollten Beweise

z.
B.
Mobbing,
Einschüchterung.
Eine
wichtige
Unterscheidung
besteht
zwischen
Drohung
und
Erpressung:
Erpressung
verlangt
zusätzlich
eine
Forderung
nach
einem
Vermögensvorteil
oder
anderen
Gegenleistungen.
Straftat
gewertet
werden,
etwa
als
Bedrohung
oder
in
Verbindung
mit
Nötigung,
insbesondere
wenn
sie
sich
auf
konkrete
Schäden
oder
Gewalt
bezieht
und
beim
Empfänger
Angst
auslöst.
Ähnliche
Rechtsbegriffe
treten
auch
in
anderen
Ländern
auf.
In
Arbeitsrecht
oder
Broadcast-Regelungen
können
zusätzliche
Schutzformen
gelten.
sichern,
Vorfälle
dokumentieren
und
gegebenenfalls
rechtliche
Schritte
prüfen.
Beratungsstellen,
Polizei
und
Rechtsberatung
können
unterstützen.
Präventionsmaßnahmen
umfassen
klare
Kommunikationsrichtlinien,
Konfliktlösung,
Cyber-Sicherheit
und
Schutzmaßnahmen.