Gesamtvertrag
Gesamtvertrag bezeichnet in der deutschen Vertragslandschaft einen langfristig angelegten Rahmenvertrag, der die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rahmenbedingungen und zentralen Konditionen einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung festlegt. Auf Grundlage eines Gesamtvertrags werden in der Regel mehrere einzelne Verträge oder Bestellungen (Einzelverträge) abgeschlossen, die die konkrete Leistung, Menge oder Lieferzeit regeln.
Der Gesamtvertrag dient der Vereinheitlichung und Planungssicherheit; er reduziert den Bedarf, jedes Mal neue Vertragsverhandlungen zu
Typische Inhalte sind: Vertragsdauer, Kündigungs- und Verlängerungsmodalitäten, Preisrahmen, Liefer- und Leistungsbedingungen, Leistungskennzahlen, Mängel- und Gewährleistung, Haftung,
Rechtliche Einordnung: In vielen Fällen wird der Begriff Gesamtvertrag synonym zum Rahmenvertrag verwendet. Der rechtliche Charakter
Anwendungsfelder: Beschaffung, IT-Services, Wartung, Facility Management, Vertriebspartnerschaften. Vorteile sind Planungssicherheit, Skaleneffekte und konsistente Konditionen; Risiken liegen