Einzelverträge
Einzelverträge sind Verträge, die eine konkrete, im Einzelfall zu erbringende Leistung oder Lieferung betreffen. Sie werden unabhängig von Rahmenverträgen abgeschlossen und lösen nach Erfüllung der Leistung den Anspruch ab, ohne auf weitere gleichartige Lieferungen zu erstrecken. Gegenüber einem Rahmenvertrag regeln Einzelverträge die konkreten Umstände eines einzelnen Geschäftsvorfalls, einschließlich Leistungsgegenstand, Preis, Liefertermin und Abnahmekriterien. In der Praxis kommt es häufig vor, dass nach Abschluss eines Rahmenvertrags einzelne Bestellungen durch Einzelverträge bedient werden; ebenso können direkt außerhalb eines Rahmens Einzelkäufe oder -dienstleistungen geschlossen werden.
Rechtsgrundlage bildet das allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Vorschriften zum Vertragsschluss, zur Leistungspflicht, Gewährleistung und
Der Abschluss erfolgt durch Angebot und Annahme, gegebenenfalls in Schriftform; in bestimmten Bereichen gelten ergänzende Vergabe-
Beispiele sind der Kauf einer einzelnen Maschine, die Lieferung eines bestimmten Ersatzteils oder die Erbringung einer