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Einzelverträge

Einzelverträge sind Verträge, die eine konkrete, im Einzelfall zu erbringende Leistung oder Lieferung betreffen. Sie werden unabhängig von Rahmenverträgen abgeschlossen und lösen nach Erfüllung der Leistung den Anspruch ab, ohne auf weitere gleichartige Lieferungen zu erstrecken. Gegenüber einem Rahmenvertrag regeln Einzelverträge die konkreten Umstände eines einzelnen Geschäftsvorfalls, einschließlich Leistungsgegenstand, Preis, Liefertermin und Abnahmekriterien. In der Praxis kommt es häufig vor, dass nach Abschluss eines Rahmenvertrags einzelne Bestellungen durch Einzelverträge bedient werden; ebenso können direkt außerhalb eines Rahmens Einzelkäufe oder -dienstleistungen geschlossen werden.

Rechtsgrundlage bildet das allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Vorschriften zum Vertragsschluss, zur Leistungspflicht, Gewährleistung und

Der Abschluss erfolgt durch Angebot und Annahme, gegebenenfalls in Schriftform; in bestimmten Bereichen gelten ergänzende Vergabe-

Beispiele sind der Kauf einer einzelnen Maschine, die Lieferung eines bestimmten Ersatzteils oder die Erbringung einer

Haftung.
Typische
Inhalte
eines
Einzelvertrags
sind
Leistungsbeschreibung,
Preis,
Liefer-
oder
Leistungszeit,
Abnahme,
Zahlungsbedingungen,
Gewährleistung
sowie
Regelungen
zu
Kündigung
oder
Vertragsstrafen.
oder
Beschaffungsregeln,
insbesondere
im
öffentlichen
Sektor.
Vorteile
von
Einzelverträgen
liegen
in
der
klaren
Zuordnung
einer
konkreten
Leistung
und
flexibler
Anpassbarkeit
an
den
einzelnen
Auftrag;
Nachteile
können
erhöhter
Verwaltungsaufwand
und
geringere
Planbarkeit
bei
wiederkehrenden
Bedarfsschwankungen
sein.
fest
zugesagten
Dienstleistung
zu
einem
konkreten
Termin.
Der
Vertrag
endet
mit
vollständiger
Erfüllung,
Ablauf
oder
Kündigung;
Gewährleistungs-
und
Haftungsregelungen
richten
sich
nach
den
einschlägigen
Vorschriften
des
BGB.