Rahmenverträgen
Rahmenverträge, im Beschaffungswesen häufig als Rahmenverträge bezeichnet, sind langfristige Vereinbarungen zwischen einem Auftraggeber und einem oder mehreren Lieferanten, die die grundlegenden Bedingungen für eine Reihe künftiger Beschaffungen festlegen. Sie bestimmen Laufzeit, Gegenstände, Qualitätsstandards, Preisstrukturen, Liefer- und Leistungsfristen sowie ggf. Preisgleitungen oder Mengenvorgaben. Ein Rahmenvertrag verpflichtet in der Regel nicht zu konkreten Lieferungen, sondern eröffnet die Möglichkeit, später Einzelabrufe unter denselben Bedingungen zu tätigen.
Durchführung: In der Regel erfolgt eine wettbewerbliche Ausschreibung, aus der sich Rahmenpartner ergeben. Wenn Bedarf besteht,
Vorteile: Beschaffungsaufwand sinkt, Transaktionskosten verringern sich, bessere Konditionen durch Skaleneffekte, Planungssicherheit, stabile Lieferketten und vereinfachte Prozesse.
Risiken und Grenzen: Begrenzte Wettbewerbsmöglichkeiten, wenn nur wenige Lieferanten beteiligt sind; Abhängigkeiten; tatsächlicher Bedarf kann von
Anwendungsfelder: Häufig im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Kommunen) sowie in großen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen genutzt,
Rechtlicher Rahmen: Rahmenvereinbarungen fallen in das Vergaberecht und das allgemeine Vertragsrecht. EU-Richtlinien unterstützen Rahmenverträge zur Sicherung