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Rahmenverträgen

Rahmenverträge, im Beschaffungswesen häufig als Rahmenverträge bezeichnet, sind langfristige Vereinbarungen zwischen einem Auftraggeber und einem oder mehreren Lieferanten, die die grundlegenden Bedingungen für eine Reihe künftiger Beschaffungen festlegen. Sie bestimmen Laufzeit, Gegenstände, Qualitätsstandards, Preisstrukturen, Liefer- und Leistungsfristen sowie ggf. Preisgleitungen oder Mengenvorgaben. Ein Rahmenvertrag verpflichtet in der Regel nicht zu konkreten Lieferungen, sondern eröffnet die Möglichkeit, später Einzelabrufe unter denselben Bedingungen zu tätigen.

Durchführung: In der Regel erfolgt eine wettbewerbliche Ausschreibung, aus der sich Rahmenpartner ergeben. Wenn Bedarf besteht,

Vorteile: Beschaffungsaufwand sinkt, Transaktionskosten verringern sich, bessere Konditionen durch Skaleneffekte, Planungssicherheit, stabile Lieferketten und vereinfachte Prozesse.

Risiken und Grenzen: Begrenzte Wettbewerbsmöglichkeiten, wenn nur wenige Lieferanten beteiligt sind; Abhängigkeiten; tatsächlicher Bedarf kann von

Anwendungsfelder: Häufig im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Kommunen) sowie in großen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen genutzt,

Rechtlicher Rahmen: Rahmenvereinbarungen fallen in das Vergaberecht und das allgemeine Vertragsrecht. EU-Richtlinien unterstützen Rahmenverträge zur Sicherung

wird
ein
Einzelabruf
nach
den
im
Rahmenvertrag
festgelegten
Kriterien
(Preis,
Lieferzeit,
Qualität)
ausgelöst.
Die
Abrufe
führen
zu
separaten
Bestellungen
oder
Lieferverträgen,
bleiben
aber
innerhalb
des
vorgegebenen
Rahmens.
Rahmenverträge
erleichtern
zudem
die
Einhaltung
von
Vergaberegeln,
insbesondere
bei
häufig
wiederkehrenden
Bedarfslagen.
dem
vorgesehenen
Rahmen
abweichen;
regelmäßige
Prüfung
von
Preisen,
Konditionen
und
Leistungskennzahlen
ist
notwendig;
rechtliche
Beurteilung
im
Hinblick
auf
Vergaberechte
erforderlich.
etwa
für
IT,
Bau,
Dienstleistungen
oder
Infrastruktur.
Rahmenverträge
ermöglichen
schnelle
Beschaffung
bei
bewährten
Partnern.
des
Wettbewerbs
und
zur
Effizienz
bei
wiederkehrenden
Beschaffungen.