Hinweispflichten
Hinweispflichten bezeichnen rechtliche oder vertragliche Anforderungen, Informationen oder Warnungen bereitzustellen, damit der andere Teil Risiken, Funktionen oder Beschränkungen erkennen und informierte Entscheidungen treffen kann. Sie treten in verschiedenen Rechtsbereichen auf und ergeben sich grundlegend aus Vertrags- oder Deliktsrecht sowie aus spezialgesetzlichen Regelungen.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz finden sich Hinweispflichten in Vertragsverhältnissen (etwa Kauf, Dienstleistung), im Produkt-
Beispiele: Ein Händler muss bei einem Produkt Risiken und Gebrauchsanweisungen klar kennzeichnen; ein Arzt oder Therapeut
Verletzungen der Hinweispflichten können zu vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen führen, zum Beispiel Schadensersatz, Gewährleistungsfolgen oder Rücktritt.