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Hinweispflichten

Hinweispflichten bezeichnen rechtliche oder vertragliche Anforderungen, Informationen oder Warnungen bereitzustellen, damit der andere Teil Risiken, Funktionen oder Beschränkungen erkennen und informierte Entscheidungen treffen kann. Sie treten in verschiedenen Rechtsbereichen auf und ergeben sich grundlegend aus Vertrags- oder Deliktsrecht sowie aus spezialgesetzlichen Regelungen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz finden sich Hinweispflichten in Vertragsverhältnissen (etwa Kauf, Dienstleistung), im Produkt-

Beispiele: Ein Händler muss bei einem Produkt Risiken und Gebrauchsanweisungen klar kennzeichnen; ein Arzt oder Therapeut

Verletzungen der Hinweispflichten können zu vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen führen, zum Beispiel Schadensersatz, Gewährleistungsfolgen oder Rücktritt.

und
Verbraucherschutz,
im
Arbeits-
und
Gesundheitsrecht
sowie
in
Bereichen
wie
Medizin,
Datenschutz
und
Haftungsrecht.
Oft
besteht
die
Pflicht,
auf
wesentliche
Eigenschaften,
Funktionsweisen,
Anwendungsgebiete,
Risiken,
Nebenwirkungen,
Beschränkungen
oder
Kosten
hinzuweisen
oder
eine
verständliche
Anleitung
zu
geben.
Die
Pflicht
gilt
besonders,
wenn
eine
Partei
über
Sonderwissen
verfügt
oder
in
eine
potenziell
gefährliche
Situation
verwickelt
ist,
der
andere
jedoch
nicht
oder
nur
eingeschränkt
teilnehmen
kann.
muss
Behandlungen
und
deren
Risiken
offenlegen;
ein
Arbeitgeber
muss
vor
Gefahren
am
Arbeitsplatz
warnen
und
geeignete
Schutzmaßnahmen
vermitteln;
ein
Softwareanbieter
sollte
Systemanforderungen,
Sicherheitsrisiken
und
Nutzungsbedingungen
transparent
machen.
Die
Praxis
der
Hinweispflichten
dient
der
Transparenz,
dem
Verbraucherschutz
und
der
Risikominimierung;
der
genaue
Umfang
variiert
je
nach
Rechtsordnung.