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Subunternehmer

Subunternehmer bezeichnet eine Firma oder Person, die von einem Hauptunternehmer mit der Ausführung eines Teilbereichs eines Auftrags beauftragt wird. Typisch ist eine vertragliche Beziehung zwischen Subunternehmer und Hauptunternehmer; der Auftraggeber hat in der Regel keinen direkten Vertrag mit dem Subunternehmer.

Die Hauptverantwortung gegenüber dem Auftraggeber liegt beim Hauptunternehmer. Der Subunternehmer schuldet dem Hauptunternehmer die vertraglich vereinbarten

Anwendungsbereiche: Besonders verbreitet im Bauwesen, aber auch in IT, Fertigung, Reinigungs- oder Dienstleistungssektoren. Vertragliche Gestaltung: Subunternehmerverträge

Vorteile: Erhöhte Kapazität, Spezialisierung, Kosteneffizienz, größere Flexibilität. Risiken: Qualitäts- und Koordinationsaufwand, Terminverzögerungen, Abhängigkeit vom Hauptunternehmer, Insolvenzrisko

Rechtliche Hinweise: Subunternehmer bleiben dem Hauptunternehmer gegenüber verantwortlich; der Auftraggeber kann in der Regel keine direkten

Leistungen;
dieser
haftet
gegenüber
dem
Auftraggeber
für
die
Gesamterfüllung.
Die
Vergütung
erfolgt
in
der
Regel
durch
den
Hauptunternehmer;
das
Insolvenzn
risiko
des
Subunternehmers
kann
sich
auf
den
Zahlungsfluss
auswirken.
regeln
Leistungsumfang,
Termine,
Qualität,
Abnahme,
Änderungen,
Vergütung,
Haftung,
Gewährleistung,
Versicherung
sowie
Rechtsstreitigkeiten
und
Geheimhaltung.
Oft
enthalten
sie
Klauseln
zu
Nachunternehmerketten,
Sicherheits-
und
Arbeitsschutzanforderungen.
des
Subunternehmers.
Praxis:
Sorgfältige
Auswahl,
klare
Leistungsbeschreibungen,
klare
Meilensteine,
Festlegung
von
Zahlungsbedingungen,
ggf.
Bürgschaften
oder
Retentionsregelungen.
Ansprüche
gegen
den
Subunternehmer
geltend
machen,
es
sei
denn,
vertraglich
vorgesehen.
Die
genauen
Regelungen
hängen
vom
nationalen
Recht
und
vom
jeweiligen
Vertrag
ab.