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Leistungsbedingungen

Leistungsbedingungen bezeichnet im deutschsprachigen Rechts- und Wirtschaftsraum die Bedingungen, unter denen eine Leistung erbracht oder ein Produkt geliefert werden soll. Sie legen den Umfang, die Qualität, den zeitlichen Ablauf sowie die Verfahren fest, die bei der Ausführung einzuhalten sind. Neben der reinen Leistungsbeschreibung dienen Leistungsbedingungen dazu, Messgrößen, Abnahmekriterien und Verantwortlichkeiten verbindlich festzulegen.

Typischer Inhalt von Leistungsbedingungen ist der Leistungsumfang (Was wird geliefert oder erledigt?), die Leistungsnormen (z. B.

Anwendungsfelder reichen von Wartungsverträgen, IT-Dienstleistungen, Bau- und Anlagenbau bis hin zu Lieferverträgen. In der Praxis stimmen

Wichtige Aspekte sind Verständlichkeit und Transparenz: Sie sollten klar, eindeutig und für beide Parteien nachvollziehbar formuliert

Qualitäts-
oder
Sicherheitsstandards),
Fristen
und
Reaktionszeiten,
der
Ort
der
Leistungserbringung,
Abnahmekriterien,
Test-
oder
Prüfverfahren,
Dokumentationspflichten,
Änderungs-
und
Änderungsverfahren
sowie
Haftung,
Gewährleistung
und
mögliche
Sanktionen
bei
Nichterfüllung.
In
Verträgen
oder
Ausschreibungen
werden
Leistungsbedingungen
häufig
zusammen
mit
der
Leistungsbeschreibung
und
den
Lieferbedingungen
verwendet,
um
Missverständnisse
zu
vermeiden.
Leistungsbedingungen
oft
mit
einem
Service
Level
Agreement
(SLA)
überein,
das
konkrete
Verfügbarkeiten,
Reaktionszeiten
und
Eskalationswege
festlegt.
Unterschiedliche
Rechtsgebiete
unterscheiden
zwischen
Leistungsbedingungen,
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
und
technischen
Spezifikationen;
Leistungsbedingungen
können
Bestandteil
des
Vertrags
sein
und
sind
rechtsverbindlich,
sofern
sie
wirksam
vereinbart
wurden.
sein.
Regelmäßige
Überprüfungen
und
ggf.
Anpassungen
helfen,
Leistungsziele
realistisch
zu
halten
und
Streitigkeiten
zu
reduzieren.