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Bauauftrag

Bauauftrag bezeichnet in der Baubranche den Auftrag, den ein Auftraggeber an ein Bauunternehmen erteilt, um Bauleistungen auszuführen. Er beschreibt typischerweise den Leistungsumfang, den Zeitplan, die Vergütung und wesentliche Rechtsfolgen und bildet damit die Grundlage für einen Bauvertrag.

Kernbestandteile eines Bauauftrags sind der Leistungsumfang (Leistungsbeschreibung), die Vergütung (Pauschal- oder Einheitspreise), der Zeitplan, Abnahmebedingungen, Zahlungsbedingungen,

Typischer Ablauf eines Bauauftrags besteht aus Ausschreibung oder Angebotseinholung, Vergabe, Ausführung, Abnahme und Abrechnung. Während der

Rechtsrahmen und Geltungsbereich: Der Bauauftrag unterliegt grundsätzlich dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis

Begriffsabgrenzung: Der Bauauftrag bezeichnet die Erteilung des Auftrags zur Ausführung der Bauarbeiten; der Bauvertrag ist der

Nachträge
und
Abrechnung,
Gewährleistung,
Haftung
sowie
wichtige
Sicherheits-
und
Dokumentationspflichten.
Ausführung
können
Nachträge
erfolgen,
etwa
bei
Änderungen
am
Leistungsumfang.
Zahlungen
erfolgen
meist
gestaffelt,
verbunden
mit
Abnahmeentscheidungen.
Mängelrügen
und
Gewährleistungsfristen
gehören
ebenfalls
dazu.
Der
Vertrag
ermöglicht
ggf.
Kündigungs-
oder
Rücktrittsrechte,
falls
vertragliche
Pflichten
erheblich
verletzt
werden.
finden
sich
häufig
spezielle
Regelwerke
wie
die
Vergabe-
und
Vertragsordnung
für
Bauleistungen
(VOB),
insbesondere
VOB/B
für
Vertragsabreden
und
VOB/A
für
Ausschreibungen.
Öffentliche
Aufträge
richten
sich
oft
nach
VOB/A;
Architekten-
und
Ingenieurleistungen
können
zudem
HOAI-Honorare
betreffen.
Je
nach
Rechtslage
können
außerdem
Vereinbarungen
in
anderen
Vertragsformen
oder
individuelle
Vertragsbedingungen
maßgeblich
sein.
rechtlich
verbindliche
Vertrag,
der
die
Leistungserbringung
und
Rechtsbeziehungen
zwischen
Auftraggeber
und
Auftragnehmer
regelt.