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Nachträge

Nachträge bezeichnet in der Regel vertragliche Ergänzungen oder Änderungen an bestehenden Vereinbarungen, mit denen der ursprüngliche Vertrag an veränderte Umstände angepasst wird. Typische Anlässe sind Erweiterungen oder Reduzierungen des Leistungsumfangs, Preisänderungen, Anpassungen von Terminen oder von Qualitäts- bzw. Gewährleistungsregelungen. Der Begriff wird insbesondere im Baurecht, in der Beschaffung und in der laufenden Vertragsabwicklung verwendet.

Inhalt und Form eines Nachtrags. Ein Nachtrag kann als eigenständiger Nachtragsvertrag geschlossen oder als schriftliche Ergänzung

Rechtswirkungen und Praxis. Nachträge verändern die vertraglichen Pflichten beider Seiten und können Auswirkungen auf Fristen, Vergütung

zum
bestehenden
Vertrag
formuliert
werden.
Wesentliche
Bestandteile
sind
der
geänderte
Leistungsumfang,
der
neue
Preis,
der
neue
Liefer-
bzw.
Fertigstellungstermin
sowie
ggf.
Anpassungen
von
Zahlungsbedingungen,
Haftung
und
Gewährleistung.
Die
Wirksamkeit
eines
Nachtrags
setzt
in
der
Regel
die
Zustimmung
beider
Vertragsparteien
voraus;
fehlen
sie,
kann
der
Nachtrag
unwirksam
bleiben
oder
zu
Streit
führen.
Bei
mehreren
Änderungen
empfiehlt
sich
eine
klare
Gliederung
der
einzelnen
Posten,
um
Missverständnisse
zu
vermeiden.
und
Haftung
haben.
In
vielen
Rechtsordnungen
verlangt
die
Abschlussform
von
Nachträgen
eine
schriftliche
Form,
insbesondere
bei
Bau-
und
Handelsverträgen;
in
bestimmten
Fällen
können
auch
notarielle
Beurkundung
oder
behördliche
Genehmigungen
vorgeschrieben
sein.
Zur
Beweissicherung
dienen
oft
unabhängig
davon
erstellte
Protokolle,
Änderungslisten
oder
formale
Nachtragsdokumente.
Nachträge
tragen
dazu
bei,
Vertragsbeziehungen
flexibel
an
veränderte
Rahmenbedingungen
anzupassen,
ohne
den
ursprünglichen
Vertrag
vollständig
neu
zu
verhandeln.