Nachtragsvertrag
Ein Nachtragsvertrag bezeichnet eine Vereinbarung, die die Bedingungen eines bestehenden Vertrags erweitert, ändert oder ergänzt. Er kommt zustande, wenn die Parteien nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Einigkeit über einen geänderten Leistungsumfang, eine neue Vergütung oder geänderte Fristen erzielen. In der Praxis wird er oft als eigenständige Ergänzungsvereinbarung gesehen, die die bisherigen vertraglichen Pflichten fortgilt, jedoch unter geänderten Konditionen.
Rechtsgrundlage und Form: Grundsätzlich bedarf eine Nachtragsvereinbarung der Zustimmung beider Vertragsparteien. Sie wird in der Regel
Inhalte und Zweck: Ein Nachtragsvertrag kann alle relevanten Änderungsfelder betreffen, zum Beispiel den Leistungsumfang, Preis (Mehr-
Praktische Hinweise: Eine sorgfältige Dokumentation ist essenziell. Der Nachtragsvertrag sollte den geänderten Leistungsumfang, die neue Vergütung,