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Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zur Planung, Errichtung, Änderung oder Instandsetzung eines Bauwerks, bei dem der Auftragnehmer sich verpflichtet, eine Bauleistung zu erstellen oder eine Sache zu liefern. Er gehört im deutschen Rechtsraum typischerweise zum Werkvertragsrecht und wird häufig durch VOB/B ergänzt.

Parteien sind in der Regel der Auftraggeber (Bauherr) und der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder Generalunternehmer). Gegebenenfalls sind

Der Inhalt eines Bauvertrages umfasst typischerweise die Leistungsbeschreibung, die Vergütung, Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, die Terminplanung, Nachträge

Standardformen und Rechtsgrundlagen variieren. Viele Bauverträge verwenden VOB/B oder ähnliche Standardklauseln; im privaten Bereich ist häufig

Ziel eines Bauvertrages ist eine klare Abgrenzung von Leistungsumfang, Preis, Zeitplan und Mängeln. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung,

auch
Planer,
Architekten
sowie
Nachunternehmer
beteiligt,
die
Teilleistungen
übernehmen.
bei
Änderungen,
die
Abnahme,
Gewährleistung
und
Mängelhaftung,
Regelungen
zu
Risiko-
und
Eigentumsverhältnissen
sowie
Kündigungs-
und
Rücktrittsrechte.
Zudem
sind
Sicherheitsleistungen
wie
Bürgschaften
oder
Retentionszahlungen
gängig.
eine
individuelle
Vereinbarung
maßgeblich.
Die
Rechtslage
unterscheidet
sich
je
nach
Land,
sodass
Bauverträge
in
Deutschland,
Österreich,
der
Schweiz
oder
anderen
Rechtsordnungen
unterschiedliche
Regelwerke
und
Fristen
für
Gewährleistung
und
Verjährung
beachten.
frühzeitige
Nachträge,
nachvollziehbare
Abnahmen
und
eine
klare
Dokumentation
helfen,
Rechtsstreitigkeiten
zu
vermeiden
und
das
Bauvorhaben
erfolgreich
zum
Abschluss
zu
bringen.