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Standardklauseln

Standardklauseln, auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bezeichnet, sind vorformulierte Vertragsklauseln, die in einer Reihe von Verträgen eines Anbieters verwendet werden. Sie dienen der Standardisierung von Bedingungen in Massengeschäften und unterscheiden sich von individuell ausgehandelten Vereinbarungen. Standardklauseln finden sich vor allem in Kauf-, Dienstleistungs-, Miet- oder Lieferverträgen und betreffen typischerweise Regelungen zu Lieferung, Gewährleistung, Haftung, Preisgestaltung, Kündigung, Datenschutz und Gerichtsstand.

Rechtlich stehen Standardklauseln in Deutschland im Spannungsverhältnis zwischen dem Allgemeine-Geschäf­tebedingungen-Recht (AGB-Recht) und dem europäischen Unfair Terms

Typische Inhalte umfassen Haftungsbegrenzungen, Gewährleistungs- und Ausschlussregelungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Rechtswahl und Gerichtsstand. Standardklauseln können

Durchsetzung erfolgt im Zweifel durch Gerichte, die Klauseln auf ihre Fairness prüfen und unwirksame Bestimmungen gegebenenfalls

Directive.
Im
BGB
regeln
die
Paragrafen
305
bis
310
sowie
die
Klauselkontrolle
nach
§
307
ff.
die
Wirksamkeit
von
AGB.
Besonderer
Schutz
besteht
im
Verbrauchervertrag:
Klauseln
müssen
transparent,
klar
und
verständlich
sein;
Klauseln,
die
den
Verbraucher
unangemessen
benachteiligen
oder
überraschend
formuliert
sind,
sind
unwirksam.
Die
Einbeziehung
der
AGB
in
den
Vertrag
setzt
voraus,
dass
der
Vertragspartner
die
Bedingungen
zur
Kenntnis
nehmen
konnte
und
ihnen
zugestimmt
hat.
grundsätzlich
wirksam
sein,
wenn
sie
fair
sind
und
keine
unverhältnismäßigen
Nachteile
verursachen.
entfernen
oder
dem
Vertrag
anpassen.
Unwirksame
Klauseln
berühren
in
der
Regel
das
übrige
Vertragswerk
nicht,
sofern
dies
möglich
ist.
Unternehmen
sollten
daher
klare,
verständliche
und
faire
Standardklauseln
verwenden
und
deren
Auswirkungen
laufend
prüfen.