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Vertragsklauseln

Vertragsklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die Rechte und Pflichten der Parteien festlegen, Leistungen bestimmen, Fristen regeln und Risiken verteilen. Sie dienen der konkreten Abwicklung des Austauschs und der Rechtsdurchsetzung. In Deutschland unterliegen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) besonderen Regeln; sie müssen klar formuliert sein und dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Unklare oder überraschende Klauseln können unwirksam sein.

Zu den üblichen Klauselarten gehören Haftungs- und Gewährleistungsregelungen, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Vertraulichkeits- und Datenschutzklauseln, Regelungen zu

Bei der Gestaltung ist auf klare Definitionsfelder, konsistente Terminologie und Rechtskonformität zu achten. Klauseln sollten rechtsgültig,

Kündigung,
Laufzeit
und
Preisänderungen,
Rechtswahl
und
Gerichtsstand,
Salvatorische
Klausel,
Abtretung
oder
Subunternehmerbeauftragung
sowie
Bestimmungen
zu
Höherer
Gewalt,
Leistungsänderungen
und
Rücktrittsrechten.
Darüber
hinaus
finden
sich
Klauseln
zu
Mängelrügen,
Verzug
und
Vertragsstrafen.
Die
konkrete
Mischung
hängt
von
Branche,
Geschäftsmodell
und
Verhandlungsposition
ab.
durchsetzbar
und
nicht
in
Widerspruch
zueinander
stehen.
Der
Vertrag
sollte
unter
Berücksichtigung
geltender
Rechtsordnungen
erstellt
werden,
wobei
insbesondere
bei
grenzüberschreitenden
Geschäften
das
anwendbare
Recht
und
der
Gerichtsstand
festzulegen
sind.
Datenschutz-
und
Sicherheitsanforderungen,
z.
B.
nach
Datenschutz-Grundverordnung,
sind
zu
berücksichtigen.
Eine
rechtliche
Prüfung
vor
Abschluss
erhöht
die
Rechtssicherheit.