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Vertraulichkeits

Vertraulichkeit bezeichnet das Prinzip, dass bestimmte Informationen vor unbefugter Kenntnisnahme oder Weitergabe geschützt bleiben. Dazu gehört sowohl das unbeabsichtigte Offenlegen als auch absichtliche Weitergabe durch Dritte. Vertraulichkeit wird in vielen Bereichen verlangt: im Unternehmen, in der Wissenschaft, im Gesundheitswesen und im Rechtsverkehr.

Der Begriff wird häufig synonym mit Verschwiegenheitspflicht verwendet. Während Vertraulichkeit das Ziel der Geheimhaltung beschreibt, bezeichnet

Um Vertraulichkeit sicherzustellen, kommen Instrumente wie Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), interne Richtlinien, Schulungen, Zugangskontrollen und technologische Maßnahmen (Zugriffsbeschränkungen,

Es gibt Ausnahmen, z. B. gesetzliche Offenlegungspflichten, richterliche Anordnung oder Notwendigkeit zum Schutz Dritter. Verstöße gegen

Praxisbeispiele reichen von unternehmensinternen Geheimhaltungsregeln, der vertraulichen Behandlung von Forschungsdaten bis hin zur ärztlichen Schweigepflicht. Ziel

Verschwiegenheitspflicht
die
rechtliche
oder
vertragliche
Pflicht,
Informationen
nicht
weiterzugeben.
In
vielen
Berufszweigen
–
etwa
bei
Mandanten,
Patienten,
Mitarbeitern
–
bestehen
schriftliche
oder
gesetzliche
Verpflichtungen
zur
Verschwiegenheit.
Verschlüsselung)
zum
Einsatz.
Auch
Datenschutzanforderungen,
wie
sie
in
EU-
und
nationalen
Vorschriften
verankert
sind,
unterstützen
den
Schutz
personenbezogener
Daten.
Vertraulichkeitsverpflichtungen
können
vertragliche
Schadensersatzansprüche,
Unterlassungsansprüche
oder
strafrechtliche
Konsequenzen
nach
sich
ziehen.
ist
es,
Vertrauen
zu
schaffen,
Transparenz
über
Pflichten
zu
erhalten
und
Missbrauch
zu
verhindern.