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unternehmensinternen

Unternehmensintern ist ein Adjektiv in der deutschen Geschäftssprache, das beschreibt, dass etwas innerhalb eines Unternehmens stattfindet oder gilt. Es signalisiert einen internen Geltungsbereich, der sich von externen Partnern, Märkten oder Regulierungsbezügen abgrenzt. Die attributive Form vor Pluralnomen lautet unternehmensinternen, zum Beispiel die unternehmensinternen Regelungen oder die unternehmensinternen Abteilungen.

Anwendungsfelder reichen von Governance und Compliance über Risikomanagement bis hin zu Personalwesen, IT und interner Kommunikation.

Im Rechts- und Verwaltungskontext betont der Begriff die Abgrenzung zu externen Parteien oder Märkten. In Mehrbetriebsstrukturen

Sprachlich ist unternehmensintern gängig; englischsprachige Entsprechungen sind intra-company oder internal to the company.

Typische
Komposita
sind
unternehmensinterne
Kontrollen,
unternehmensinterne
Prozesse
oder
unternehmensinterne
Richtlinien.
Solche
Regelungen
dienen
der
Steuerung,
dem
Schutz
von
Informationswerten
und
der
Koordination
von
Abläufen
innerhalb
der
Organisation.
kann
er
sich
auf
die
innerbetrieblichen
Regelungen
einer
einzelnen
Gesellschaft
beziehen;
bei
Konzernstrukturen
unterscheidet
man
oft
zwischen
unternehmensinternen
Regelungen
der
jeweiligen
Einheit
und
gruppenweiten
internen
Vorgaben.