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Datenschutzanforderungen

Datenschutzanforderungen bezeichnen die Pflichten, die beim Erheben, Verarbeiten oder Speichern personenbezogener Daten gelten. Sie richten sich an Unternehmen, Behörden und andere Verantwortliche, die in der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder in die Verarbeitung eingebunden sind. Ziel ist es, die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen und Missbrauch zu verhindern.

Der zentrale Rechtsrahmen ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), ergänzt durch nationale Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz

Zu den Kernprinzipien gehören Rechtsmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Organisationen müssen

Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Verantwortliche müssen gegebenenfalls

Internationale Datenübermittlungen in Drittstaaten sind nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen zulässig, etwa durch Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission oder

(BDSG).
Die
DSGVO
verlangt
eine
rechtliche
Grundlage,
klare
Zweckbindung,
Transparenz
gegenüber
den
Betroffenen
und
ausreichende
Sicherheitsmaßnahmen.
Zuständige
Stellen
prüfen
Compliance,
führen
Dokumentationen
und
Audits
durch.
technische
und
organisatorische
Maßnahmen
(TOM)
implementieren,
etwa
Zugriffsschutz,
Verschlüsselung,
regelmäßige
Risikobewertungen
(DSFA)
und
Schulungen.
Das
Führen
eines
Verzeichnisses
von
Verarbeitungstätigkeiten
gehört
ebenfalls
dazu.
einen
Datenschutzbeauftragten
(DPO)
bestellen
und
Verarbeitungen
dokumentieren,
sowie
bei
Bedarf
Datenschutz-Folgenabschätzungen
durchführen.
Standardvertragsklauseln.
Bei
Datenschutzverletzungen
besteht
in
der
Regel
eine
Meldepflicht
innerhalb
von
72
Stunden
gegenüber
Aufsichtsbehörden;
betroffene
Personen
müssen
informiert
werden,
wenn
ein
hohes
Risiko
besteht.
Datenschutzanforderungen
fördern
so
Verantwortlichkeit
und
Rechtsklarheit
in
der
Verarbeitung
personenbezogener
Daten.