Rechtsmäßigkeit
Rechtsmäßigkeit bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Eigenschaft einer Handlung, Entscheidung oder Maßnahme der öffentlichen Verwaltung, dem geltenden Recht zu entsprechen. Sie ist der zentrale Maßstab für die Rechtmäßigkeit staatlicher Akte und umfasst formelle sowie materielle Aspekte.
Formelle Rechtsmäßigkeit betrifft die Beachtung von Verfahrens- und Formvorschriften: etwa die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, ordnungsgemäße Kommunikation, Beteiligung
Materielle Rechtsmäßigkeit betrifft den inhaltlichen Bezug auf geltendes Recht: Der Erlass muss auf einer rechtlich zulässigen
In der Praxis wird Rechtsmäßigkeit regelmäßig durch Verwaltungsgerichte geprüft. Wird ein Verwaltungsakt als rechtswidrig oder nichtig
Beispiele: Eine Baugenehmigung muss im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erteilt werden; eine behördliche Verfügung muss form- und
Rechtsmäßigkeit ist damit ein zentrales Prinzip des Rechtsstaatsprinzips: Alle Staatsakte müssen dem Gesetz folgen und verfahrenskonform