Ermächtigungsgrundlage
Ermächtigungsgrundlage bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die gesetzliche Grundlage, die einer Behörde die Aufnahme bestimmter Maßnahmen oder die Erlassung von Rechtsvorschriften erlaubt. Sie ergibt sich aus einem Gesetz, das dem Staat oder einer Behörde ausdrücklich die Befugnis zur Regelung eines bestimmten Sachverhalts einräumt. Typischerweise handelt es sich um eine Verordnungsermächtigung, durch die die Behörde berechtigt wird, nähere Regelungen zu treffen oder konkrete Maßnahmen anzuordnen.
Die Ermächtigungsgrundlage gehört zur Rechtsgrundlage eines Verwaltungsakts. Während die Rechtsgrundlage allgemein die rechtliche Basis eines Handelns
Beispiele: Auf Bundes- wie auf Landesebene beruhen polizeiliche oder gesundheitliche Maßnahmen oft auf Ermächtigungsgrundlagen in spezialgesetzlichen
Folgen fehlender oder überhöhter Ermächtigungsgrundlage: ein Verwaltungsakt kann formell oder materiell rechtswidrig sein und gegebenenfalls aufgehoben