Zweckmäßigkeit
Zweckmäßigkeit bezeichnet die Eigenschaft, zu einem bestimmten Zweck geeignet zu sein. Es beschreibt, wie gut eine Maßnahme, ein Plan, ein Werkzeug oder eine Struktur dem angestrebten Ziel dient. Der Begriff wird sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in Fachbereichen wie Verwaltung, Betriebswirtschaft und Philosophie verwendet.
In der Philosophie wird von Zweckmäßigkeit oder Zweckmäßigkeitserklärungen gesprochen, wenn etwas auf angebliche Endzwecke ausgerichtet erscheint.
In der deutschen Verwaltungs- und Rechtswissenschaft spielt Zweckmäßigkeit eine pragmatische Rolle. Behörden entscheiden über Maßnahmen auch
In Organisationen und im Alltagsgebrauch bezeichnet Zweckmäßigkeit oft das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen: Ressourcen werden
Etymologie: Zweckmäßigkeit leitet sich von Zweck (Ziel) und -mäßigkeit (Eigenschaft, Beschaffenheit) ab.