Datenübertragbarkeit
Datenübertragbarkeit ist ein Rechtsprinzip des Datenschutzes, vor allem der DSGVO. Sie gibt betroffenen Personen das Recht, personenbezogene Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format zu erhalten und, falls technisch möglich, an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen. Ziel ist mehr Nutzerkontrolle, leichterer Wechsel zwischen Diensten sowie Förderung von Wettbewerb und Interoperabilität.
Rechtsgrundlage ist Art. 20 DSGVO. Die Portabilität gilt, soweit die Verarbeitung auf Einwilligung oder auf Vertrag
Umfang: Der Anspruch bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die Person dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, sowie
Durchführung: Der Verantwortliche muss die Daten in einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON)