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Nachunternehmer

Nachunternehmer bezeichnet eine Person oder Firma, die vom Hauptunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen eines Bau- oder Industrieprojekts beauftragt wird. Der Nachunternehmer führt spezialisierte Arbeiten aus, etwa Elektro-, Klempner-, Trockenbau- oder IT-Installationen, und arbeitet unter der Leitung des Hauptunternehmers, der gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich bleibt.

Rechtlich erfolgt die Beauftragung meist durch Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Hauptunternehmer; der Nachunternehmer schließt

Verantwortung und Haftung: Der Nachunternehmer ist für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Teilleistungen und deren Mängelfreiheit verantwortlich.

Vergütung und Risiko: Die Bezahlung des Nachunternehmers erfolgt in der Regel durch den Hauptunternehmer gemäß dessen

Anwendungsbereiche: Nachunternehmer finden sich vor allem im Bauwesen, aber auch in der Industrie, Software- oder Dienstleistungsprojekten.

in
der
Regel
einen
Vertrag
mit
dem
Hauptunternehmer
ab.
Der
Auftraggeber
hat
in
der
Regel
keinen
direkten
Vertrag
mit
dem
Nachunternehmer.
Abweichungen
sind
möglich,
z.
B.
Direktaufträge
an
Nachunternehmer
bei
bestimmten
Vertragsgestaltungen
oder
falls
der
Auftraggeber
selbst
einen
Subunternehmer
beauftragt.
Der
Hauptunternehmer
bleibt
gegenüber
dem
Auftraggeber
verpflichtet,
die
Gesamtleistung
sicherzustellen.
Koordination,
Qualitätssicherung,
Sicherheit
und
Zeitplan
liegen
zentral
beim
Hauptunternehmer.
Bei
Mängeln
oder
Verzögerungen
können
Ansprüche
gegen
den
Nachunternehmer
je
nach
Vertrag
erfolgen;
der
Hauptunternehmer
kann
Ersatzansprüche
gegenüber
dem
Nachunternehmer
geltend
machen.
Vertrag.
Zahlungsfristen,
Abnahme,
Gewährleistung
und
Sicherheitsleistungen
wie
Bürgschaften
und
Retentionszahlungen
richten
sich
oft
nach
VOB/B
bzw.
dem
jeweiligen
Bauvertrag.
Insolvenz
des
Hauptunternehmers
kann
zu
Zahlungsausfällen
führen;
in
dieser
Situation
greifen
häufig
vertragliche
Sicherungen.
Vorteile
sind
Spezialisierung,
Kapazitätserweiterung
und
Kosteneffizienz;
Risiken
betreffen
Koordination,
Qualitätskontrolle,
Abnahmeprozesse
und
Haftung.