Nachunternehmer
Nachunternehmer bezeichnet eine Person oder Firma, die vom Hauptunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen eines Bau- oder Industrieprojekts beauftragt wird. Der Nachunternehmer führt spezialisierte Arbeiten aus, etwa Elektro-, Klempner-, Trockenbau- oder IT-Installationen, und arbeitet unter der Leitung des Hauptunternehmers, der gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich bleibt.
Rechtlich erfolgt die Beauftragung meist durch Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Hauptunternehmer; der Nachunternehmer schließt
Verantwortung und Haftung: Der Nachunternehmer ist für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Teilleistungen und deren Mängelfreiheit verantwortlich.
Vergütung und Risiko: Die Bezahlung des Nachunternehmers erfolgt in der Regel durch den Hauptunternehmer gemäß dessen
Anwendungsbereiche: Nachunternehmer finden sich vor allem im Bauwesen, aber auch in der Industrie, Software- oder Dienstleistungsprojekten.