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Bauverträge

Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zur Herstellung, Erweiterung oder Veränderung eines Bauwerks. Er regelt Leistungsumfang, Vergütung, Termine und Verantwortlichkeiten der Parteien, in der Regel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. In Deutschland fällt der Bauvertrag meist unter den Werkvertrag nach BGB. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 631 ff. BGB; die Leistungspflicht, Abnahme, Mängelhaftung (Gewährleistung) sowie Kündigungs- und Nachträge.

Häufig kommt neben dem BGB die VOB/B zur Anwendung (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B).

Wesentliche Inhalte eines Bauvertrags sind Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung, Bauzeitplan, Vergütung, Abschlagszahlungen sowie eine Vereinbarung zu Nachträgen,

Typische Risiken betreffen Preis-/Terminänderungen, Nachträge, Bauzeitverzögerungen, Mängel und Haftung. Eine klare Vertragsgestaltung, schriftliche Festlegung von Änderungen

VOB/B
ist
nicht
gesetzlich
vorgeschrieben,
wird
aber
oft
vertraglich
vereinbart,
insbesondere
im
öffentlichen
Baurecht
oder
bei
gewerblich
orientierten
Projekten.
Sie
enthält
Regelungen
zu
Abrechnung,
Vergütung,
Nachträgen,
Vermögensansprüchen,
Kündigung
und
Haftung,
insbesondere
für
Bauleistungen.
Abnahme
und
Mängelhaftung.
Die
Abnahme
setzt
die
Vertragsleistung
als
vertragsgemäß
fest
und
löst
Gewährleistungsfristen
aus.
Die
Gewährleistung
für
Bauwerke
beträgt
in
der
Regel
fünf
Jahre
ab
Abnahme.
Mängelrügen,
Nacherfüllung,
Rücktritt,
Schadenersatz
und
Zahlungsansprüche
richten
sich
nach
BGB,
ggf.
ergänzend
nach
VOB/B.
und
regelmäßige
Abnahmeintervalle
helfen,
Streitigkeiten
zu
vermeiden.