Bauverträge
Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zur Herstellung, Erweiterung oder Veränderung eines Bauwerks. Er regelt Leistungsumfang, Vergütung, Termine und Verantwortlichkeiten der Parteien, in der Regel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. In Deutschland fällt der Bauvertrag meist unter den Werkvertrag nach BGB. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 631 ff. BGB; die Leistungspflicht, Abnahme, Mängelhaftung (Gewährleistung) sowie Kündigungs- und Nachträge.
Häufig kommt neben dem BGB die VOB/B zur Anwendung (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B).
Wesentliche Inhalte eines Bauvertrags sind Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung, Bauzeitplan, Vergütung, Abschlagszahlungen sowie eine Vereinbarung zu Nachträgen,
Typische Risiken betreffen Preis-/Terminänderungen, Nachträge, Bauzeitverzögerungen, Mängel und Haftung. Eine klare Vertragsgestaltung, schriftliche Festlegung von Änderungen