Zahlungsansprüche
Zahlungsansprüche bezeichnen die rechtliche Forderung eines Gläubigers auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags durch den Schuldner. Sie entstehen aus vertraglichen Leistungsversprechen, aus gesetzlich geregelten Ansprüchen oder aus ungerechtfertigter Bereicherung. In der Praxis umfasst ein Zahlungsanspruch typischerweise den Anspruch auf Kaufpreis, Miete, Dienst- oder Werklohn sowie Schadensersatz.
Der Anspruch hat einen inhaltlichen Kern: die Höhe des zu zahlenden Betrags, die Fälligkeit (Zeitpunkt der Zahlung),
Rechtsgrundlagen: In Deutschland beruhen Zahlungsansprüche allgemein auf dem BGB. Konkrete Leistungsansprüche ergeben sich etwa aus Kaufverträgen
Fälligkeit, Verzug und Zinsen: Die Fälligkeit ergibt sich aus Vertrag, gesetzlicher Regelung oder Mahnung. Bei Verzug
Durchsetzung: Bei Nichtzahlung kann der Gläubiger klagen, ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen oder eine Vollstreckung beantragen; dazu
Übertragung: Zahlungsansprüche sind grundsätzlich abtretbar (Zession), sofern vertragliche oder gesetzliche Einschränkungen dem nicht entgegenstehen.
Bedeutung: Zahlungsansprüche bilden eine zentrale Grundlage des Zivilrechts und regeln das Verhältnis von Gläubigern und Schuldnern