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Nichtzahlung

Nichtzahlung bezeichnet das Ausbleiben der Erfüllung einer vertraglich oder gesetzlich geschuldeten Zahlungspflicht. Sie kann ganz oder teilweise erfolgen und unterscheidet sich vom Zahlungsverzug, der den Zeitpunkt der Fälligkeit betrifft, sowie von Zahlungsunfähigkeit, bei der der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig ist.

In der Praxis tritt Nichtzahlung in vielen Bereichen auf, etwa bei Krediten, Mietzahlungen, Lieferungen, Gebühren oder

Rechtlich hat Nichtzahlung erhebliche Folgen. Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen, zusätzlich Kosten geltend machen

Zur Prävention empfiehlt sich klare Fälligkeiten, Bonitätsprüfungen, vertragliche Zahlungsbedingungen sowie gegebenenfalls Raten- oder Stundungsvereinbarungen. Zivilrechtliche Bestimmungen

Steuern.
Ursachen
können
finanzielle
Schwierigkeiten,
Streit
über
die
Gegenleistung,
administrative
Fehler
oder
unklare
Vertragsbedingungen
sein.
und
unter
bestimmten
Voraussetzungen
den
Vertrag
kündigen.
Vor
der
gerichtlichen
Durchsetzung
wird
üblicherweise
eine
Mahnung
versandt.
Falls
die
Forderung
nicht
beglichen
wird,
kann
der
Gläubiger
ein
gerichtliches
Mahnverfahren
beantragen
(Mahnbescheid)
und
später
klagen.
Bei
Vollstreckung
können
Pfändungsmaßnahmen
folgen.
Besteht
Zahlungsunfähigkeit,
kann
ein
Insolvenzverfahren
eingeleitet
werden.
geben
Gläubigern
und
Schuldnern
Rechtswege
und
Grenzen
bei
der
Durchsetzung
von
Forderungen.