Nichtzahlung
Nichtzahlung bezeichnet das Ausbleiben der Erfüllung einer vertraglich oder gesetzlich geschuldeten Zahlungspflicht. Sie kann ganz oder teilweise erfolgen und unterscheidet sich vom Zahlungsverzug, der den Zeitpunkt der Fälligkeit betrifft, sowie von Zahlungsunfähigkeit, bei der der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig ist.
In der Praxis tritt Nichtzahlung in vielen Bereichen auf, etwa bei Krediten, Mietzahlungen, Lieferungen, Gebühren oder
Rechtlich hat Nichtzahlung erhebliche Folgen. Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen, zusätzlich Kosten geltend machen
Zur Prävention empfiehlt sich klare Fälligkeiten, Bonitätsprüfungen, vertragliche Zahlungsbedingungen sowie gegebenenfalls Raten- oder Stundungsvereinbarungen. Zivilrechtliche Bestimmungen