Home

Abnahmebedingungen

Abnahmebedingungen sind vertragliche Bestimmungen, die Kriterien, Verfahren und Folgen für die formale Abnahme einer Leistung durch die Auftraggeber bzw. Kunden festlegen. Sie definieren, was als Abnahme gilt, wie diese verifiziert wird und was passiert, wenn Anforderungen nicht erfüllt sind. Der Begriff wird insbesondere in Bau, Softwareentwicklung und Beschaffungsprozessen verwendet, um eine gemeinsame Verständigung über das Endprodukt und den Zeitpunkt des Risikotransfers sowie der Gewährleistungsbeginns herzustellen.

Typische Inhalte umfassen: den Umfang der Abnahme, Referenzdokumente und Standards, objektive Abnahmekriterien und Toleranzen, Testmethoden und

Prozess und Rechtswirkung: Die Abnahme erfolgt meist durch eine formale Erklärung oder durch eine Stillhaltefrist, nach

In der Praxis dienen Abnahmebedingungen dazu, Streitigkeiten zu vermeiden, indem Erwartungen präzise festgelegt und ein klarer

Testumgebungen,
benötigte
Dokumentation
und
Daten,
Schnittstellen
und
Integrationsanforderungen,
Verantwortlichkeiten
und
Ansprechpartner,
Zeitplan
für
Tests
und
die
Abnahmeerklärung
sowie
Regelungen
zu
Teilabnahmen,
Nachprüfungen
nach
Mängelbeseitigung
und
Verfahren
zur
Mängelrüge
bzw.
Nachbesserung.
deren
Ablauf
bei
ausbleibender
Einwendung
eine
stillschweigende
Abnahme
eintreten
kann.
Mit
der
Abnahme
geht
in
der
Regel
das
Risiko
auf
den
Käufer
über,
und
Gewährleistungsfristen
beginnen
bzw.
laufen
an.
Zeigt
sich,
dass
Vorgaben
nicht
erfüllt
sind,
ist
der
Auftragnehmer
zur
Nachbesserung
oder
Ersatzleistung
verpflichtet;
wiederholte
Tests
können
erforderlich
sein.
Die
Details
ergeben
sich
aus
dem
Vertrag
und,
sofern
zutreffend,
aus
nationalem
Recht
wie
dem
BGB
und
im
Bauwesen
aus
der
VOB/B.
Weg
für
Prüfung,
Abnahme
und
Rechtsfolgen
vorgegeben
wird.
Sie
sollten
eindeutig,
messbar
und
mit
den
vertraglichen
Gesamtpflichten
abgestimmt
sein.