Abnahmeerklärung
Abnahmeerklärung ist der formale, schriftliche Willenserklärung des Auftraggebers, dass eine vertraglich geschuldete Werkleistung als akzeptiert, abgeschlossenen und abgenommen gilt. Sie kommt typischerweise im Bauwesen, bei der Fertigung von Anlagen oder der Erbringung von Dienstleistungen zum Einsatz. Mit der Abnahme wird die Erbringung als vertragsgemäß anerkannt und der Abnahmezeitpunkt festgehalten.
Inhaltlich enthält eine Abnahmeerklärung üblicherweise Informationen zum Vertrag (Auftraggeber, Auftragnehmer, Vertragsnummer), zum konkreten Leistungsumfang, zum Datum
Prozess und zeitlicher Ablauf: Die Abnahme erfolgt in der Regel nach Abschluss der Arbeiten, nach erfolgreichen
Abnahmeerklärung ist damit zentral für Rechtswirkungen wie Risikoverlagerung, Zahlungsfälligkeiten und Gewährleistung. Sie wird unterschrieben von den