Mängelbehebung
Mängelbehebung bezeichnet den Prozess, durch den festgestellte Mängel an einem gelieferten Produkt, einer Bauleistung oder einer erbrachten Dienstleistung behoben werden, damit der Gegenstand den vertraglichen Anforderungen, Spezifikationen und geltenden Normen entspricht. Ziel ist die Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Liefergegenstands sowie die Zufriedenheit des Auftraggebers. Die Mängelbehebung ist eng mit dem Qualitätsmanagement, der Gewährleistung und dem Forderungsrecht verbunden.
Der Begriff kommt in vielen Bereichen vor, besonders im Bauwesen, Maschinen- und Anlagenbau, in der Beschaffung
Typischer Ablauf: Der Auftraggeber meldet einen Mangel (Mängelrüge) und setzt Fristen sowie Forderungen. Eine Prüfung klärt
Als Ergebnis kann eine vollständige Behebung, eine teilweise Behebung mit Restmängeln oder die Unmöglichkeit der Behebung