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Mängelbehebung

Mängelbehebung bezeichnet den Prozess, durch den festgestell­te Mängel an einem gelieferten Produkt, einer Bauleistung oder einer erbrachten Dienstleistung behoben werden, damit der Gegenstand den vertraglichen Anforderungen, Spezifikationen und geltenden Normen entspricht. Ziel ist die Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Liefergegenstands sowie die Zufriedenheit des Auftraggebers. Die Mängelbehebung ist eng mit dem Qualitätsmanagement, der Gewährleistung und dem Forderungsrecht verbunden.

Der Begriff kommt in vielen Bereichen vor, besonders im Bauwesen, Maschinen- und Anlagenbau, in der Beschaffung

Typischer Ablauf: Der Auftraggeber meldet einen Mangel (Mängelrüge) und setzt Fristen sowie Forderungen. Eine Prüfung klärt

Als Ergebnis kann eine vollständige Behebung, eine teilweise Behebung mit Restmängeln oder die Unmöglichkeit der Behebung

sowie
in
der
Softwareentwicklung.
Rechts-
und
Vertragspraxis
regeln,
wie
Mängelbehebung
organisiert,
dokumentiert
und
bewertet
wird.
Typischerweise
ergibt
sich
die
Mängelbehebung
aus
einer
Nacherfüllungspflicht
oder
einer
Mängelbeseitigungspflicht
des
Auftragnehmers,
wobei
vertragliche
Vereinbarungen,
Normen
und
gesetzliche
Regelungen
maßgeblich
sind.
Ursache,
Umfang
und
Kosten.
Danach
wird
ein
Plan
zur
Mängelbehebung
erstellt
und
die
Nachbesserung
durchgeführt,
meist
in
einer
oder
mehreren
Phasen.
Nach
jeder
Phase
folgt
eine
erneute
Prüfung
und
gegebenenfalls
Abnahme
oder
Freigabe
der
Ergebnisse.
Die
Dokumentation
von
Mängeln,
Maßnahmen
und
Ergebnissen
gehört
zum
Standardprozess.
stehen.
Rechtsfolgen
umfassen
Nacherfüllung,
Rücktritt
oder
Minderung
des
Entgelts
sowie
eventuelle
Schadensersatzforderungen;
Fristen,
Kostentragung
und
Verantwortlichkeiten
richten
sich
nach
Vertrag,
Gewährleistungsgesetzen
oder
relevanten
Normen.