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Forderungsrecht

Forderungsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen rund um Forderungen, also Ansprüche des Gläubigers gegen einen Schuldner. Es umfasst Ansprüche aus Verträgen, aus gesetzlicher Schuldpflicht, aus Delikts- oder ungerechtfertigter Bereicherung sowie damit zusammenhängende Rechtsfragen.

Der Kern des Forderungsrechts ist der Leistungsanspruch: Der Gläubiger hat das Recht auf eine bestimmte vertraglich

Forderungen können übertragen werden: Durch Abtretung (Zession) wird der Anspruch auf einen neuen Gläubiger übertragen, mit

Durchsetzung und Rechtsmittel: Bei Nichtleistung kann der Gläubiger Leistung verlangen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Bei

Verjährung: Forderungen unterliegen der Verjährung; in der Regel beträgt die regelmäßige Frist drei Jahre nach § 195

Forderungsrecht spielt eine zentrale Rolle im Vertrags- und Wirtschaftsleben, insbesondere im Forderungsmanagement, Inkasso und Handel.

oder
gesetzlich
vorgesehene
Leistung,
zum
Beispiel
Zahlung,
Lieferung
oder
Werkherstellung.
Der
Anspruch
bestimmt
sich
nach
dem
jeweiligen
Vertrag,
dem
Gesetz
und
den
Umständen
des
Einzelfalls.
Inhaltliche
Bestandteile
sind
Leistungsumfang,
Fälligkeit,
Leistungsort
sowie
Nebenrechte
wie
Verzugszinsen,
Schadensersatz
und
Kosten.
Wirkung
auch
gegenüber
dem
Schuldner.
Der
Schuldner
wird
in
der
Regel
über
die
Abtretung
informiert.
Forderungen
können
zudem
verpfändet
oder
durch
Factoring
in
Dritte
überführt
werden;
solche
Instrumente
betreffen
das
Forderungsmanagement
und
die
Finanzierung.
Verzug
bestehen
Rechte
wie
Verzugszinsen
und
Rückforderungsansprüche.
Der
Schuldner
kann
sich
unter
bestimmten
Voraussetzungen
mit
Aufrechnung
oder
Zurückbehaltungsrechten
verteidigen.
BGB,
beginnend
mit
dem
Schluss
des
Jahres,
in
dem
der
Anspruch
entstanden
ist
oder
Kenntnis
erlangt
wurde.
Es
gibt
spezielle
Ausnahmen
und
Hemmungen.