Forderungsrecht
Forderungsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen rund um Forderungen, also Ansprüche des Gläubigers gegen einen Schuldner. Es umfasst Ansprüche aus Verträgen, aus gesetzlicher Schuldpflicht, aus Delikts- oder ungerechtfertigter Bereicherung sowie damit zusammenhängende Rechtsfragen.
Der Kern des Forderungsrechts ist der Leistungsanspruch: Der Gläubiger hat das Recht auf eine bestimmte vertraglich
Forderungen können übertragen werden: Durch Abtretung (Zession) wird der Anspruch auf einen neuen Gläubiger übertragen, mit
Durchsetzung und Rechtsmittel: Bei Nichtleistung kann der Gläubiger Leistung verlangen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Bei
Verjährung: Forderungen unterliegen der Verjährung; in der Regel beträgt die regelmäßige Frist drei Jahre nach § 195
Forderungsrecht spielt eine zentrale Rolle im Vertrags- und Wirtschaftsleben, insbesondere im Forderungsmanagement, Inkasso und Handel.