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Abnahmeprotokoll

Abnahmeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das im Anschluss an eine Abnahmeprüfung erstellt wird, um die formale Übergabe einer Lieferung, Bauleistung, Anlage oder Dienstleistung zu bestätigen. Es wird vor allem in Bauwesen, Anlagenbau, Fertigung, Softwareprojekten und anderen Projekten verwendet, in denen Leistungserbringung vom Auftraggeber freigegeben wird.

Zweck des Abnahmeprotokolls ist es, festzuhalten, ob die erbrachte Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht und welche

Typischer Inhalt umfasst: Namen der Parteien, Gegenstand des Vertrags, Abnahme- oder Prüftermin, durchgeführte Tests und deren

Ablauflich erfolgt die Abnahme meist nach Fertigstellung der Leistungen, oft in gemeinsamen Begehungen mit dem Auftraggeber

Mängel
gegebenenfalls
vorhanden
sind.
Es
dient
als
Beweis
für
den
Abnahmezeitpunkt,
regelt
Zahlungen
(zumeist
Freigabe
der
Restzahlung)
und
setzt
die
Gewährleistungsfristen
in
Gang.
Die
Abnahme
kann
vollständig
erfolgen,
unter
Vorbehalt
(mit
Mängelliste)
oder
abgelehnt
werden.
Ergebnisse,
eine
Liste
festgestellter
Mängel
mit
Ort,
Art
und
Dringlichkeit,
die
Entscheidung
zur
Abnahme
(vollständig,
mit
Vorbehalten,
abgelehnt),
Vereinbarungen
zu
Nachbesserungen,
Fristen
für
Besserungsmaßnahmen
sowie
Unterschriften
der
Beteiligten.
oder
einem
Beauftragten
und
gegebenenfalls
einem
Dritten.
Das
Protokoll
dient
als
Grundlage
für
Zahlungen,
Haftung
und
Gewährleistung.
Rechtsfolgen
der
Abnahme
umfassen
in
der
Regel
den
Beginn
der
Gewährleistungsfrist
für
die
abgenommenen
Teile
und
die
Regelung
weiterer
Nachbesserungen
bei
festgestellten
Mängeln.
Variationen
finden
sich
je
nach
Vertragsform,
etwa
in
VOB/B-
oder
Softwareprojekten.