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Abnahmeprotokolls

Abnahmeprotokolle sind formelle Dokumente, die den Abschluss eines Abnahmeprozesses dokumentieren, bei dem ein Liefergegenstand, ein Bauwerk oder eine Software vom Auftraggeber übernommen wird. Sie dienen der Festhaltung von Umfang, Kriterien, Ergebnissen und etwaigen Mängeln sowie verbindlichen Vereinbarungen über deren Behebung.

Typische Inhalte umfassen: Bezeichnung des Projekts oder Liefergegenstands, Vertragsbezug, Datum und Ort der Abnahme, beteiligte Parteien,

Prozess: In der Praxis wird das Protokoll nach einer Abnahmeprüfung erstellt, häufig vom Auftragnehmer oder Auftraggeber.

Rechtliche Bedeutung: Mit der Abnahme geht in vielen Rechtsordnungen das Risiko der Sache sowie die Gewährleistungs-

Anwendungsbereiche: Bauwesen, Fertigung, Anlagenbau, Infrastrukturprojekte sowie in der IT bei Abnahmetests von Softwareprodukten oder Systemen.

Aufbewahrung und Praxis: Abnahmeprotokolle sollten zeitnah erstellt, revisionssicher dokumentiert und ordnungsgemäß archiviert werden, damit klare Beweiskraft

die
Abnahmebedingungen,
durchgeführte
Tests,
festgestellte
Abweichungen
oder
Mängel,
Verantwortlichkeiten,
Fristen
für
Nachbesserungen,
Vereinbarungen
zur
weiteren
Vorgehensweise,
sowie
die
Abnahmeentscheidung
und
Unterschriften
der
Beteiligten.
Es
kann
Teilabnahmen
(Teilabnahme)
sowie
eine
Schlussabnahme
geben.
Bei
Mängeln
wird
eine
Mängelliste
geführt,
und
Fristen
zur
Nachbesserung
oder
zum
Austausch
festgelegt.
und
Zahlungsfragen
auf
den
Auftraggeber
über.
Das
Protokoll
dient
als
Beleg
in
späteren
Vereinbarungen
oder
Streitigkeiten
und
legt
den
Status
der
Abnahme
fest.
und
Nachprüfbarkeit
gewährleistet
sind.