Abnahmeentscheidungen
Abnahmeentscheidungen bezeichnen die Entscheidungen des Auftraggebers über die Abnahme von Lieferungen, Leistungen oder Ergebnissen eines Vertrags. Sie entscheiden darüber, ob der vertraglich geschuldete Leistungsumfang als erfüllt gilt, ob Teilabnahmen möglich sind und welche Folgen für Zahlung, Haftung und Gewährleistung eintreten.
Im deutschen Zivilrecht bildet die Abnahme einen zentralen Moment im Leistungsprozess. Mit der Abnahme geht in
Typische Formen der Abnahmeentscheidungen sind vollständige Abnahme, teilweise Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder Ablehnung der Abnahme.
Ablauf und Dokumentation umfassen Vorbereitung der Abnahmeprüfungen, Festlegung der Abnahmekriterien, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, gegebenenfalls Tests, sowie
Anwendungsgebiete liegen vor allem im Bauwesen, in der Fertigung, im Anlagen- und Softwarebereich. In Softwareprojekten erfolgt