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Abnahmeprüfungen

Abnahmeprüfungen sind formale Prüfungen von gelieferten Produkten, Systemen oder Bauleistungen, die vor der Abnahme durch den Auftraggeber stattfinden. Ziel ist es zu bestätigen, dass Leistung, Funktion und Sicherheit den vertraglichen Spezifikationen, Normen und betrieblichen Anforderungen entsprechen. Sie dienen auch der Dokumentation von Abweichungen und der Grundlage für eine freigegebene Nutzung.

Typische Anwendungsbereiche liegen im Maschinen- und Anlagenbau, Bauwesen, Elektrotechnik und in der Software-/IT-Infrastruktur; in vielen Branchen

Der Ablauf umfasst Vorbereitung mit Festlegung der Abnahmekriterien, Prüfplänen und Messgrößen; Durchführung der Prüfungen, Inspektionen und

Unterschieden wird zwischen Abnahmeprüfungen (Gesamtlieferung oder Bauabschnitt) und zusätzlichen Prüfformen wie Funktionsprüfungen oder Typprüfungen, die separat

Die Ergebnisse werden typischerweise in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, ergänzt durch Prüfberichte und relevante Zertifikate.

sind
Abnahmeprüfungen
vertraglich
vorgesehen
oder
gesetzlich
vorgeschrieben.
Der
genaue
Inhalt,
die
Kriterien
und
der
Zeitpunkt
richten
sich
nach
dem
Vertrag,
nach
Normen
sowie
ggf.
Zulassungs-
oder
Behördenauflagen.
Messungen;
Dokumentation
der
Ergebnisse
im
Abnahmeprotokoll.
Werden
Abweichungen
festgestellt,
gelten
sie
als
Mängel
und
müssen
behoben
werden;
nach
Nachbesserung
erfolgt
in
der
Regel
eine
Nachprüfung.
Bei
erfolgreicher
Abnahme
erfolgt
die
Freigabe
zur
Nutzung;
oft
beginnt
danach
die
Gewährleistungsfrist.
erfolgen
können.
Wichtige
Merkmale
sind
klare
Kriterien,
nachvollziehbare
Dokumentation
und
die
rechtzeitige
Einbindung
des
Auftraggebers
in
den
Prüfprozess.