WEGRecht
WEGRecht bezeichnet das Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts in Deutschland. Es regelt die rechtlichen Verhältnisse in Gebäuden, deren Eigentum in Sondereigentum an einzelnen Wohnungen und gemeinschaftliches Eigentum am Gebäude aufgeteilt ist. Zentrales Instrument ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es regelt die Bildung der Eigentümergemeinschaft, die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Das WEG wirkt eng mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammen und wird durch Spezialvorschriften zu Verwaltung, Rücklagen und baulichen Maßnahmen ergänzt.
Kernbegriffe umfassen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Miteigentumsanteil, Eigentümergemeinschaft, Verwalter, Eigentümerversammlung und Beschlüsse. Die Teilungserklärung bildet
In der Praxis liegen die Rechte der Eigentümer auf Nutzung des Sondereigentums, Mitwirkung in der Verwaltung
Rechtliche Entwicklungen: Das WEG wurde mehrfach reformiert, zuletzt in den 2020er-Jahren, um moderne Verwaltungsstrukturen zu ermöglichen,
Bedeutung: WEGRecht ist zentral für Eigentümer, Verwalter, Rechtsanwälte und Bauträger. Es regelt Kauf, Verkauf, Nutzungsänderungen, Renovierungen