Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlung ist der zentrale Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft einer Miet- oder Eigentumswohnungsgemeinschaft in Deutschland. Sie fungiert als oberstes Entscheidungsgremium der Gemeinschaft und regelt Fragen rund um gemeinschaftliches Eigentum, Verwaltung, Instandhaltung und Nutzung des Gebäudes.
Teilnehmer und Rechte: An der Versammlung nehmen die Wohnungseigentümer mit Stimmrecht teil; die Stimmrechte richten sich
Verfahren und Fristen: Die Eigentümerversammlung wird meist von der Hausverwaltung oder einem Verwalter einberufen. Zu den
Inhaltliche Themen: Typische Beschlüsse betreffen den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung, die Verteilung der Kosten (Beitrags- und
Rechtsgrundlage und Wirkung: Die Regelungen finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Versammlung ist regelmäßig mindestens einmal