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Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlung ist der zentrale Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft einer Miet- oder Eigentumswohnungsgemeinschaft in Deutschland. Sie fungiert als oberstes Entscheidungsgremium der Gemeinschaft und regelt Fragen rund um gemeinschaftliches Eigentum, Verwaltung, Instandhaltung und Nutzung des Gebäudes.

Teilnehmer und Rechte: An der Versammlung nehmen die Wohnungseigentümer mit Stimmrecht teil; die Stimmrechte richten sich

Verfahren und Fristen: Die Eigentümerversammlung wird meist von der Hausverwaltung oder einem Verwalter einberufen. Zu den

Inhaltliche Themen: Typische Beschlüsse betreffen den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung, die Verteilung der Kosten (Beitrags- und

Rechtsgrundlage und Wirkung: Die Regelungen finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Versammlung ist regelmäßig mindestens einmal

nach
dem
Miteigentumsanteil.
Eine
Vertretung
durch
Vollmacht
ist
üblich.
Die
Beschlüsse
werden
in
der
Regel
durch
Abstimmung
getroffen;
das
Protokoll
der
Sitzung
dient
als
Beleg.
Eigentümer
haben
das
Recht,
Einsicht
in
Unterlagen
wie
Jahresabrechnung,
Wirtschaftsplan
und
Hausordnung
zu
nehmen.
Themen
gehört
eine
Agenda,
die
rechtzeitig
bekannt
gegeben
wird.
Sitzungen
können
persönlich
oder
in
bestimmten
Fällen
virtuell
stattfinden.
Für
Beschlüsse
gilt
in
der
Regel
eine
Mehrheitsentscheidung
der
bei
der
Versammlung
vertretenen
Stimmen;
bei
bestimmten
fundamentalen
bzw.
strukturellen
Entscheidungen
sind
qualifizierte
Mehrheiten
oder
auch
die
Zustimmung
aller
Eigentümer
erforderlich.
Instandhaltungsgebühren),
die
Bestellung
oder
Abberufung
der
Verwaltung,
Modernisierungs-
oder
Inanzierungsmaßnahmen
sowie
Anpassungen
der
Hausordnung
und
Nutzungsregeln.
Entscheidungen
zur
Änderung
des
gemeinschaftlichen
Eigentums
oder
zu
baulichen
Veränderungen
erfordern
oft
höhere
Mehrheiten.
im
Jahr
abzuhalten;
außerordentliche
Meetings
können
bei
Bedarf
einberufen
werden.
Beschlüsse
binden
alle
Eigentümer,
auch
diejenigen,
die
nicht
anwesend
waren
oder
gegen
den
Beschluss
gestimmt
haben.