Eigentümergemeinschaft
Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes, dessen Eigentum in Sondereigentum an einzelnen Einheiten und Gemeinschaftseigentum an gemeinsam genutzten Teilen aufgeteilt ist. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In der Praxis handelt es sich oft um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG); auch andere Formen der Eigentümergemeinschaft kommen im Immobilienkontext vor.
Jedes Mitglied der Gemeinschaft ist Eigentümer einer einzelnen Einheit und zugleich Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus,
Die Finanzen der Gemeinschaft werden durch Umlagen finanziert. Aus der Rücklage werden größere Instandhaltungsmaßnahmen bestritten; regelmäßige
Eine Auflösung oder grundlegende Umstrukturierung der Eigentümergemeinschaft erfolgt nur mit Zustimmung der beteiligten Eigentümer, oft verbunden