Home

Eigentümergemeinschaft

Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes, dessen Eigentum in Sondereigentum an einzelnen Einheiten und Gemeinschaftseigentum an gemeinsam genutzten Teilen aufgeteilt ist. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In der Praxis handelt es sich oft um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG); auch andere Formen der Eigentümergemeinschaft kommen im Immobilienkontext vor.

Jedes Mitglied der Gemeinschaft ist Eigentümer einer einzelnen Einheit und zugleich Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus,

Die Finanzen der Gemeinschaft werden durch Umlagen finanziert. Aus der Rücklage werden größere Instandhaltungsmaßnahmen bestritten; regelmäßige

Eine Auflösung oder grundlegende Umstrukturierung der Eigentümergemeinschaft erfolgt nur mit Zustimmung der beteiligten Eigentümer, oft verbunden

Fassade,
Dach
oder
Garten.
Das
Verhältnis
der
Eigentümer
zueinander
wird
durch
Teilungserklärung
und
die
Hausordnung
geregelt.
Die
Verwaltung
der
gemeinschaftlichen
Belange
erfolgt
meist
durch
einen
Verwalter,
der
von
der
Eigentümergemeinschaft
beauftragt
wird,
oder
durch
eine
eigenverwaltete
Gemeinschaft.
Die
Eigentümerversammlung
ist
das
zentrale
Beschlussorgan,
in
dem
Budget,
Instandhaltung,
Versicherungen,
Renovierungen
und
sonstige
Maßnahmen
beschlossen
werden.
Jahresabrechnungen
dokumentieren
Einnahmen,
Ausgaben
und
den
Rücklagenstand.
Zu
den
Rechten
der
Eigentümer
gehört
das
Stimmrecht
in
der
Versammlung,
das
Mitwirkungs-
und
Prüfrecht
bei
der
Verwaltung.
Pflichten
umfassen
die
Zahlung
von
Umlagen,
die
ordnungsgemäße
Instandhaltung
des
Sondereigentums,
die
Pflege
des
Gemeinschaftseigentums
sowie
die
Befolgung
der
Hausordnung.
mit
Änderungen
am
Grundbuch
und
an
der
Teilungserklärung.