Wohnungseigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das das rechtliche Verhältnis der Miteigentümer an einem Gebäude mit Sondereigentum sowie die Verwaltung des gemeinschaftlich genutzten Eigentums regelt. Es schafft die Rechtsform der Wohnungseigentümergemeinschaft und bestimmt, wie Eigentumsanteile, Stimmrechte und Kosten verteilt werden.
Nach dem Gesetz ist jedes Objekt in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gegliedert. Sondereigentum umfasst die privaten Räume
Die Verwaltung der Gemeinschaft erfolgt meist durch einen Verwalter oder ein eigens bestelltes Gremium. Beschlüsse werden
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder Eingriffe, die das Gemeinschaftsrecht betreffen, bedürfen in der Regel der Zustimmung
In Deutschland wurde das WEG 1951 geschaffen und 2020 durch eine Reform modernisiert, um Governance zu erleichtern,