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Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das das rechtliche Verhältnis der Miteigentümer an einem Gebäude mit Sondereigentum sowie die Verwaltung des gemeinschaftlich genutzten Eigentums regelt. Es schafft die Rechtsform der Wohnungseigentümergemeinschaft und bestimmt, wie Eigentumsanteile, Stimmrechte und Kosten verteilt werden.

Nach dem Gesetz ist jedes Objekt in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gegliedert. Sondereigentum umfasst die privaten Räume

Die Verwaltung der Gemeinschaft erfolgt meist durch einen Verwalter oder ein eigens bestelltes Gremium. Beschlüsse werden

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder Eingriffe, die das Gemeinschaftsrecht betreffen, bedürfen in der Regel der Zustimmung

In Deutschland wurde das WEG 1951 geschaffen und 2020 durch eine Reform modernisiert, um Governance zu erleichtern,

des
Eigentümers,
während
Gemeinschaftseigentum
Bauteile,
Anlagen
und
Flächen
umfasst,
die
allen
Eigentümern
gemeinschaftlich
gehören
oder
gemeinsam
genutzt
werden.
Die
Teilung
des
Gebäudes
erfolgt
durch
eine
Teilungserklärung
und
einen
Aufteilungsplan,
die
ins
Grundbuch
eingetragen
werden.
Dadurch
entsteht
die
Wohnungseigentümergemeinschaft
(WEG)
der
einzelnen
Eigentümer.
in
der
Eigentümerversammlung
gefasst.
Die
Stimmrechte
richten
sich
in
der
Regel
nach
dem
Miteigentumsanteil;
Entscheidungen
werden
grundsätzlich
mit
der
Mehrheit
der
abgegebenen
Stimmen
getroffen,
in
bestimmten
Angelegenheiten
sind
qualifizierte
Mehrheiten
oder
Zustimmungserfordernisse
nötig.
Zu
den
Aufgaben
gehören
Verwaltung
des
gemeinschaftlichen
Eigentums,
Instandhaltung,
Instandsetzung
und
Wirtschaft
der
Gemeinschaftskosten,
die
nach
Maßgabe
des
Miteigentumsanteils
oder
abweichender
Regelungen
in
der
Teilungserklärung
verteilt
werden.
der
Eigentümergemeinschaft.
Rechtsstreitigkeiten
können
vor
ordentlichen
Gerichten
ausgetragen
werden;
der
WEG
ermöglicht
auch
spezielle
Regelungen
zur
Durchsetzung
von
Beschlüssen
und
zu
Streitfragen.
digitale
Partizipation
zu
ermöglichen
und
Modernisierungsmaßnahmen
besser
zu
finanzieren.