Miteigentümer
Miteigentümer bezeichnet eine Person, die Miteigentum an einer Sache besitzt. In der Praxis betrifft dies häufig Grundstücke oder Gebäude, die mehreren Personen gemeinschaftlich gehören. Jeder Miteigentümer hält einen Miteigentumsanteil am Ganzen, der in der Regel als Bruchteil angegeben wird (zum Beispiel 1/2, 1/3). Der Anteil bestimmt Mitwirkungsrechte, Vorteile und Lasten, ohne dass dem einzelnen Eigentümer ein bestimmten Teil des Bauwerks zugeordnet sein muss.
Rechtsgrundlage und Rechtsformen: In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Miteigentum. Allgemein entsteht Miteigentum durch
Teilung und Veräußerung: Besteht Interesse an einer räumlichen Trennung des Eigentums oder einer Aufteilung des Wertes,
Sonderfälle: Bei Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden; Miteigentümer besitzen in