Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht der Teil des gemeinsamen Eigentums an einem Gebäude oder Grundstück, der nicht einem einzelnen Eigentümer eines Sondereigentums gehört. Es wird durch die Teilungserklärung festgelegt und gehört der Eigentümergemeinschaft (WEG) gemeinschaftlich. Die rechtliche Grundlage bilden das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.
Der Umfang des Gemeinschaftseigentums umfasst in der Regel Gebäudestruktur und äußere Hülle (Dach, Außenwände, Fundament), Treppenhäuser,
Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft, oft unterstützt durch einen Verwalter. In Eigentümerversammlungen werden
Rechte und Pflichten betreffen die Nutzung des Gemeinschaftseigentums, Mitwirkung an Beschlüssen, Einhaltung der Gemeinschaftsordnung und die