Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an Gebäuden, bei der das Bauwerk in Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder Räumen und gemeinschaftliches Eigentum an gemeinschaftlich genutzten Teilen aufgeteilt wird. Die Rechtsgrundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Entstehung und Bestandteile: Wohnungseigentum entsteht durch eine Teilungserklärung und einen Aufteilungsplan, in denen Sondereigentum bestimmten Eigentümern
Rechte und Pflichten: Jeder Eigentümer besitzt sein Sondereigentum und ist gemeinschaftlich am Gemeinschaftseigentum beteiligt. Die Verwaltung
Finanzen und Verwaltung: Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum tragen alle Eigentümer durch Zahlung von Hausgeld oder
Veräußerung und Rechtslage: Beim Verkauf einer Wohnung geht Sondereigentum auf den Erwerber über, während das Gemeinschaftseigentum