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Teilungsklage

Teilungsklage ist ein zivilprozessuales Rechtsmittel durch das sich Miteigentümer oder Erbengemeinschaften gegen die andere(n) Eigentümer wenden, um eine Teilung des gemeinschaftlich genutzten oder gemeinschaftlich besessenen Vermögens zu erreichen. Ziel ist es, einerseits die Eigentumsanteile rechtlich festzulegen und andererseits eine physische Teilung des Gegenstands zu ermöglichen oder, falls eine solche Teilung nicht möglich ist, den Gegenstand zu veräußern und die Erlöse nach Anteilen zu verteilen.

Anwendungsbereich reicht von Miteigentum an Immobilien oder beweglichem Vermögen bis zur Erbengemeinschaft. Die Teilung kann sich

Das Verfahren erfolgt vor dem Zivilgericht. Der Antragsteller benennt die beteiligten Eigentümer, deren Anteile und den

Folgen der Teilung sind die Übertragung von Eigentum an die einzelnen Beteiligten, Kosten- und Belastungsverteilung sowie

auf
konkretes
Eigentum
beziehen
oder
auf
dessen
Aufteilung
nach
Werthaltigkeit,
insbesondere
wenn
eine
natürliche
Teilung
nicht
sinnvoll
oder
nicht
möglich
ist.
In
manchen
Fällen
wird
zunächst
der
Wert
des
Anteils
ermittelt
und
eine
gerechte
Abrechnung
vorgenommen.
gewünschten
Teilungsmodus
(natürliche
Teilung
oder
Verteilung
des
Vermögenswerts
sowie
gegebenenfalls
Veräußerung).
Das
Gericht
kann
Gutachterorderungen
vornehmen,
um
Werte
zu
ermitteln
und
eine
Teilungsmasse
zu
erstellen.
Ist
eine
physische
Teilung
realisierbar,
wird
ein
Teilungsplan
erstellt,
der
die
neue,
ausschließliche
Rechtsposition
der
Beteiligten
festlegt.
Ist
dies
nicht
möglich
oder
wirtschaftlich
unzumutbar,
ordnet
das
Gericht
die
Veräußerung
des
Gegenstands
und
die
Verteilung
des
Erlöses
entsprechend
den
Anteilen
an.
der
endgültige
Rechtsstatus
der
Teilung.
Teilungsklage
kann
durch
jedes
gemeinschaftliche
Rechtsverhältnis
ausgelöst
werden,
etwa
bei
Erbengemeinschaften
oder
Miteigentum
an
Immobilien.