Teilungsklage
Teilungsklage ist ein zivilprozessuales Rechtsmittel durch das sich Miteigentümer oder Erbengemeinschaften gegen die andere(n) Eigentümer wenden, um eine Teilung des gemeinschaftlich genutzten oder gemeinschaftlich besessenen Vermögens zu erreichen. Ziel ist es, einerseits die Eigentumsanteile rechtlich festzulegen und andererseits eine physische Teilung des Gegenstands zu ermöglichen oder, falls eine solche Teilung nicht möglich ist, den Gegenstand zu veräußern und die Erlöse nach Anteilen zu verteilen.
Anwendungsbereich reicht von Miteigentum an Immobilien oder beweglichem Vermögen bis zur Erbengemeinschaft. Die Teilung kann sich
Das Verfahren erfolgt vor dem Zivilgericht. Der Antragsteller benennt die beteiligten Eigentümer, deren Anteile und den
Folgen der Teilung sind die Übertragung von Eigentum an die einzelnen Beteiligten, Kosten- und Belastungsverteilung sowie