Vertriebsverträgen
Vertriebsverträge bezeichnen Vereinbarungen, in denen Produkte oder Dienstleistungen über einen Vertriebspartner verkauft, vermarktet oder bezogen werden. Die Parteien können zwischen Handelsvertretern, Groß- oder Einzelhändlern, Franchisenehmern oder Lizenznehmern unterscheiden. Ziel ist der Aufbau eines Vertriebskanals mit klaren Rechten und Pflichten.
Typen umfassen Handelsvertreterverträge (unabhängige Vermittlung mit Provisionsanspruch), Vertriebs- oder Distributorverträge (Lieferung und Absatzverpflichtungen), Franchiseverträge sowie Lizenzverträge
Zu den typischen Regelungsfeldern gehören der Produkt- bzw. Leistungsumfang, das Vertriebsgebiet, gewählte Vertriebskanäle, Preis- und Lieferbedingungen,
Vertragsdauer und Beendigung richten sich oft nach einer festen Laufzeit oder einer unbefristeten Vereinbarung. Kündigung kann
Rechtlich werden Vertriebsverträge in Deutschland meist durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Besonderheiten bestehen im Ausgleichsanspruch nach
Beim Verfassen von Vertriebsverträgen empfiehlt sich eine klare Festlegung von Exklusivität, Zielvorgaben, Preisstrategien, Audit- und Berichtspflichten,