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Vertriebsverträgen

Vertriebsverträge bezeichnen Vereinbarungen, in denen Produkte oder Dienstleistungen über einen Vertriebspartner verkauft, vermarktet oder bezogen werden. Die Parteien können zwischen Handelsvertretern, Groß- oder Einzelhändlern, Franchisenehmern oder Lizenznehmern unterscheiden. Ziel ist der Aufbau eines Vertriebskanals mit klaren Rechten und Pflichten.

Typen umfassen Handelsvertreterverträge (unabhängige Vermittlung mit Provisionsanspruch), Vertriebs- oder Distributorverträge (Lieferung und Absatzverpflichtungen), Franchiseverträge sowie Lizenzverträge

Zu den typischen Regelungsfeldern gehören der Produkt- bzw. Leistungsumfang, das Vertriebsgebiet, gewählte Vertriebskanäle, Preis- und Lieferbedingungen,

Vertragsdauer und Beendigung richten sich oft nach einer festen Laufzeit oder einer unbefristeten Vereinbarung. Kündigung kann

Rechtlich werden Vertriebsverträge in Deutschland meist durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Besonderheiten bestehen im Ausgleichsanspruch nach

Beim Verfassen von Vertriebsverträgen empfiehlt sich eine klare Festlegung von Exklusivität, Zielvorgaben, Preisstrategien, Audit- und Berichtspflichten,

zu
Marken
oder
Technologien.
Vertriebsverträge
können
exklusiv
oder
nicht-exklusiv,
territorial
oder
sektorspezifisch
gestaltet
werden.
Zahlungsmodalitäten,
Abwicklung
von
Bestellungen,
Garantie-
und
Serviceleistungen,
Marketingunterstützung,
Berichtspflichten
und
Schulungsvereinbarungen.
Hinzu
kommen
Geheimhaltung,
Wettbewerbsverbote
(je
nach
Rechtslage
zulässig)
sowie
Regelungen
zur
Datennutzung
und
zum
Datenschutz.
aus
wichtigem
Grund
oder
fristgemäß
erfolgen;
danach
richten
sich
Abwicklung,
Rückgabe
von
Materialien
und
ggf.
Nachwirkungen
oder
Ausschlussklauseln.
Wettbewerbsverbote
und
Abwerbeverbote
müssen
rechtskonform
gestaltet
sein.
Beendigung
des
Vertriebsverhältnisses
wegen
guter
Willensbindungen
und
dadurch,
dass
EU-Richtlinien
den
Rechtsrahmen
beeinflussen.
Die
Parteien
können
Wahl
des
Rechts
und
Gerichtsstands
vereinbaren
oder
Schiedsgerichtsbarkeit
bestimmen.
Compliance
sowie
Datenschutz,
um
eine
faire
und
rechtssichere
Partnerschaft
zu
gewährleisten.