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Partnerschaft

Partnerschaft bezeichnet in der Regel eine kooperative Beziehung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gemeinsam ein Ziel verfolgen. Der Begriff wird in vielen Bereichen verwendet, etwa für Geschäftsbeziehungen, Forschungskooperationen oder persönliche Lebensgemeinschaften. Typisch ist, dass die Partner Rechte und Pflichten festlegen, oft vertraglich, und dass Vorteile (und Risiken) geteilt werden.

Im deutschen Rechtsraum gibt es verschiedene Formen von Partnerschaften, vor allem Personengesellschaften. Eine einfache Form ist

Außerhalb des Rechtswesens wird der Begriff vor allem für Kooperationsabkommen genutzt, etwa Forschungs- oder Entwicklungskooperationen, Marketing-

Historisch wird der Begriff auch im Zusammenhang mit Lebenspartnerschaften verwendet, die früher gleichgeschlechtliche Paare rechtlich als

Wirtschaftlich bedeutet Partnerschaft oft Vertrauensbasis, klare Zielsetzung, transparente Gewinn- und Verlustordnung sowie die Fähigkeit, Entscheidungen gemeinsam

die
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
(GbR),
in
der
zwei
oder
mehr
natürliche
oder
juristische
Personen
einen
gemeinsamen
Zweck
verfolgen.
Für
Freiberufler
wie
Rechtsanwälte
oder
Steuerberater
existiert
die
Partnerschaftsgesellschaft
(PartG),
die
auf
Berufsausübung
in
gemeinsamer
Praxis
ausgerichtet
ist.
Handelsrechtlich
relevante
Partnerschaften
sind
die
Offene
Handelsgesellschaft
(OHG)
und
die
Kommanditgesellschaft
(KG),
die
als
Handelsgesellschaften
auftreten.
Daneben
kann
eine
Partnerschaft
auch
Bestandteil
komplexerer
Formen
wie
der
GmbH
&
Co.
KG
sein.
oder
Vertriebspartnerschaften,
in
denen
die
Partner
Ressourcen
bündeln,
Know-how
teilen
und
gemeinsam
Produkte
oder
Dienstleistungen
anbieten.
Partnerschaft
anerkannt
haben;
in
vielen
Rechtsordnungen
wurden
solche
Regelungen
durch
Eherecht
ersetzt
oder
angepasst.
zu
treffen;
die
konkrete
Ausgestaltung
hängt
von
nationalem
Recht,
Vertragsbedingungen
und
Branchenstandards
ab.