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Handelsgesellschaften

Handelsgesellschaften bezeichnet in Deutschland kommerzielle Rechtsformen, die im Handelsregister eingetragen sind und darauf angelegt sind, gewinnbringend zu wirtschaften. Sie fallen grundsätzlich unter das Handelsrecht (HGB) bzw. unter spezielle kapital- oder personenrechtliche Vorschriften je nach Form.

Zu den Personengesellschaften gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Sie zeichnen

Handelsgesellschaften unterscheiden sich außerdem in Finanzierung, Haftung, Steuern und Organisationsstrukturen. Personengesellschaften eignen sich oft für kleinere

(GbR).
Bei
der
OHG
und
der
KG
arbeiten
die
Gesellschafter
in
der
Regel
gemeinsam
im
Geschäft
mit
umfassender
Geschäftsführung
(bei
der
KG
in
der
Regel
der
Komplementär).
Die
Haftung
unterscheidet
sich:
In
einer
OHG
haften
alle
Gesellschafter
unbeschränkt;
in
einer
KG
haftet
der
Komplementär
unbeschränkt,
der
Kommanditist
nur
mit
seiner
Einlage.
Die
GbR
ist
meist
kleiner
und
haftet
ebenfalls
unbeschränkt.
sich
durch
eine
Haftungsbeschränkung
der
Gesellschafter
auf
das
bzw.
die
Kapitalanteile
aus.
Die
GmbH
benötigt
ein
Mindeststammkapital
von
25.000
Euro,
während
die
AG
ein
Grundkapital
von
mindestens
50.000
Euro
erfordert.
Die
GmbH
wird
durch
Geschäftsführer
vertreten;
die
AG
durch
Vorstand
und,
je
nach
Größe,
einen
Aufsichtsrat.
Beide
Formen
erfordern
eine
notarielle
Beurkundung
und
Eintragung
ins
Handelsregister.
oder
familiengeführte
Unternehmen,
Kapitalgesellschaften
hingegen
für
größere
Vorhaben
mit
höherem
Kapitalbedarf
und
begrenzter
Haftung.
Die
Wahl
der
Rechtsform
beeinflusst
Rechte,
Pflichten,
Gewinnverteilung
und
steuerliche
Behandlung.