Berufsausübung
Berufsausübung bezeichnet die eigenverantwortliche Anwendung fachlicher Kenntnisse zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte. Sie ist zentrales Merkmal vieler Berufsgruppen und oft mit regulatorischen Anforderungen verbunden. In Deutschland wird zwischen freien Berufen und gewerblich-orientierten Tätigkeiten unterschieden. Freie Berufe zeichnen sich durch hohe fachliche Spezialisierung, Unabhängigkeit und überwiegend berufsständische Regulierung aus. Typische Beispiele sind Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater, Ingenieure. Die Berufsausübung erfolgt häufig in eigener Praxis oder in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft; sie kann auch angestellt ausgeübt werden. Die Zulassung oder Approbation ist in vielen Berufen Voraussetzung, außerdem gelten Berufsordnungen und Standesregeln, die Verschwiegenheit, Vorgaben zu Unabhängigkeit, Fortbildung und Werbung regeln. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen zusätzlich der Gewerbeordnung und wettbewerbsrechtlichen Regelungen.
Überwachung und Durchsetzung der berufsrechtlichen Normen obliegen berufsständischen Kammern bzw. Aufsichtsbehörden. Missbrauch oder Verletzungen können berufsgerichtliche
Schlussendlich dient die Berufsausübung dem Schutz von Klienten, Patienten oder anderen Auftraggebern, indem sie fachliche Kompetenz,