Wettbewerbsverbote
Wettbewerbsverbote sind vertragliche Beschränkungen, die eine Person oder ein Unternehmen daran hindern, in einem bestimmten Zeitraum oder räumlich begrenzt am Wettbewerb teilzunehmen. Sie kommen vor allem im Arbeitsrecht vor, können aber auch in anderen Geschäftsbeziehungen wie zwischen Unternehmen oder Franchisenehmern auftreten.
Im Arbeitsrecht bezeichnet ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Vereinbarung, wonach ein ehemaliger Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
In anderen Vertragsverhältnissen können Wettbewerbsverbote Bestandteil von Ausschlussklauseln, Vertriebs- oder Franchiseverträgen sowie Abwerbs- oder Abwerbeverboten sein.
Rechtlich ist zwischen zulässigen vertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen und kartellrechtlich unzulässigen Vereinbarungen zu unterscheiden. Untersagt sind Abreden, die
In der Praxis dienen Wettbewerbsverbote dem Schutz geistigen Eigentums, Kundenbeziehungen und know-how, müssen aber rechtskonform umgesetzt