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Wettbewerbsverbote

Wettbewerbsverbote sind vertragliche Beschränkungen, die eine Person oder ein Unternehmen daran hindern, in einem bestimmten Zeitraum oder räumlich begrenzt am Wettbewerb teilzunehmen. Sie kommen vor allem im Arbeitsrecht vor, können aber auch in anderen Geschäftsbeziehungen wie zwischen Unternehmen oder Franchisenehmern auftreten.

Im Arbeitsrecht bezeichnet ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Vereinbarung, wonach ein ehemaliger Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In anderen Vertragsverhältnissen können Wettbewerbsverbote Bestandteil von Ausschlussklauseln, Vertriebs- oder Franchiseverträgen sowie Abwerbs- oder Abwerbeverboten sein.

Rechtlich ist zwischen zulässigen vertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen und kartellrechtlich unzulässigen Vereinbarungen zu unterscheiden. Untersagt sind Abreden, die

In der Praxis dienen Wettbewerbsverbote dem Schutz geistigen Eigentums, Kundenbeziehungen und know-how, müssen aber rechtskonform umgesetzt

nicht
bei
Mitbewerbern
arbeiten
oder
in
einer
vergleichbaren
Tätigkeit
tätig
werden
darf.
Solche
Klauseln
müssen
schriftlich
vereinbart,
in
einem
angemessenen
zeitlichen
und
räumlichen
Rahmen
beschränkt
und
mit
einer
Karenzentschädigung
während
der
gesamten
Dauer
der
Beschränkung
verbunden
sein.
Sie
sind
unzulässig,
wenn
sie
den
Arbeitnehmer
unverhältnismäßig
einschränken,
unklar
oder
unverhältnismäßig
ausgedehnt
sind.
Auch
hier
gilt,
dass
die
Beschränkungen
verhältnismäßig
sein
müssen
und
auf
legitime
geschäftliche
Interessen
ausgerichtet
sein
sollten.
den
Wettbewerb
beschränken
oder
Wettbewerbsfreiheit
und
Marktzugänge
unverhältnismäßig
behindern.
Wer
Wettbewerbsverbote
gestaltet
oder
durchsetzt,
sollte
die
Angemessenheit
von
Dauer,
räumlichem
Umfang,
Funktionsbereich
und
Entschädigung
sorgfältig
prüfen
und
gegebenenfalls
rechtlich
beraten
lassen.
werden,
um
Rechtsunsicherheit
zu
vermeiden.