Gerichtsstands
Gerichtsstand bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht den Ort, an dem ein Rechtsstreit anhängig gemacht werden kann und an dem ein Gericht zuständig ist. Er bestimmt damit, welches Gericht im Inland oder bei grenzüberschreitenden Fällen zuständig ist und beeinflusst Verfahrensdauer, Kosten und die Durchsetzbarkeit eines Urteils.
Allgemeiner Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei
Besondere Gerichtsstände ermöglichen eine Verlagerung der Zuständigkeit anhand des Streitgegenstands. Typische Beispiele sind der Ort der
Internationale Aspekte spielen bei grenzüberschreitenden Fällen eine zentrale Rolle. Europäisches Privatrecht regelt die gerichtliche Zuständigkeit und
Praktisch beeinflusst die Wahl des Gerichtsstands die Rechtswegsdauer, Kosten, Beweisführung und die Vollstreckung von Urteilen. Eine