Franchisebetrieben
Franchisebetrieben bezeichnet Unternehmen, die im Rahmen eines Franchisesystems auftreten, wobei der Franchisegeber dem Franchisenehmer Nutzungsrechte an Marke, Geschäftsmodell, Know-how und Betriebshilfe gegen Entgelt einräumt. Der Franchisenehmer betreibt eigenständig einen Betrieb, nutzt jedoch klar definierte Standards, Prozesse und Marketingmaßnahmen des Systems. Typisch entsteht eine vertragliche Beziehung über einen Franchisevertrag, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Der Franchisevertrag legt zentrale Elemente fest: die Nutzung der Marke und des Systemwissens, Schulungen, Betriebsanleitungen, Qualitätsstandards,
Das Finanzmodell umfasst in der Regel eine anfängliche Franchisegebühr, wiederkehrende Lizenz- bzw. Umsatzbeteiligungen, sowie Beiträge zu
Vorteile für Franchisebetriebe sind Markenbekanntheit, ein erprobtes Geschäftsmodell, umfassendes Training, Einkaufs- und Marketingvorteile sowie geringeres Start-
In Deutschland gibt es kein einheitliches Franchisegesetz; Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und kartellrechtliche Bestimmungen regeln die Beziehungen. Franchisebetriebe